Muss die Befristung im Mietvertrag mit den Gesetzesworten stehen?
betrifft Mieter, Vermieter
Die schriftliche Festlegung, dass das Mietverhältnis mit Zeitablauf ohne Kündigung endet, soll Ihnen als Mieter von Anfang an klarmachen, wie lange Sie bleiben können. Der Gesetzestext muss dafür nicht wörtlich abgeschrieben werden.
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Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Die Gesetzesforderung gemäß § 29 Abs 1 Z 3 MRG auf schriftliche Festlegung des Erlöschen des Mietrechtsverhältnisses durch "Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung" verfolgt nach der Absicht des Gesetzgebers den Zweck, dass sich der Mieter von vornherein auf eine bestimmte Mietdauer einstellen kann; eine formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes im Mietvertrag ist keineswegs gefordert.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070368 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 97/23g, 15.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 124/20h, 15.09.2020
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 29 · Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages; Zurückstellung des Mietgegenstandes
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