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Muss der Hersteller vor Gefahren warnen, die jedem klar sind?

betrifft Konsumenten, Käufer, Hersteller, Händler, Geschädigte
Wovon die betroffenen Käufer und Benutzer ohnehin aus allgemeiner Erfahrung wissen, muss nicht eigens Inhalt einer Warnung sein. Entscheidend ist, was ein durchschnittlicher Benutzer berechtigterweise an Sicherheit erwarten darf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Was im Bereich allgemeiner Erfahrung der in Betracht kommenden Abnehmer und Benützer liegt, braucht nicht zum Inhalt einer Warnung gemacht werden. Die berechtigten Sicherheitserwartungen des idealtypischen durchschnittlichen Produktbenützers sind entscheidend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 25.

Genannte Normen

PHG §5 Abs1 Z1

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