Haftet der Hersteller, wenn sein Produkt nur in bestimmter Verwendung gefährlich ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: tödliche Überdosierung bei Hustensaft.OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 224/23m, 28.05.2024, Fall aus Burgenland
Genannte Normen
PGH §5
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Gegenüber Dritten, die weder Auftraggeber noch Besteller sind, haftet ein Fachbetrieb für seine Sachkunde etwa dann, wenn er bei der Herstellung der Erzeugnisse gegen Schutzvorschriften oder gegen ein allgemeines Gefährdungsverbot verstoßen hat.
Nein. Die besondere Haftung des Betriebsinhabers greift nicht schon dann, wenn ein an sich ungefährlicher Betrieb im Einzelfall gefährlich wird. Sie besteht erst, wenn die Gefahr nach der Art des Betriebs regelmäßig und allgemein vorhanden ist.