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Muss mich der Verkäufer vor jeder Gefahr der Ware warnen?

betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Ob der Verkäufer warnen muss, hängt davon ab, ob Sie den Schutz überhaupt brauchen. Darf er vernünftigerweise annehmen, dass Ihnen die Gefahren der Ware aufgrund Ihrer Kenntnisse ohnehin bekannt sind, muss er nicht eigens warnen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Für das Bestehen einer Warnpflicht ist entscheidend, ob ein Schutzbedürfnis des Vertragspartners vorliegt. Wenn der Verkäufer einer Sache vernünftigerweise erwarten darf, dass dem Erwerber die mit dem Gebrauch des Gutes verbundenen Gefahren auf Grund der nach Lage des Falles vorauszusetzenden Sachkunde bekannt sind, braucht er nicht zu warnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026022 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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