Muss mich der Verkäufer vor jeder Gefahr der Ware warnen?
betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Ob der Verkäufer warnen muss, hängt davon ab, ob Sie den Schutz überhaupt brauchen. Darf er vernünftigerweise annehmen, dass Ihnen die Gefahren der Ware aufgrund Ihrer Kenntnisse ohnehin bekannt sind, muss er nicht eigens warnen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Für das Bestehen einer Warnpflicht ist entscheidend, ob ein Schutzbedürfnis des Vertragspartners vorliegt. Wenn der Verkäufer einer Sache vernünftigerweise erwarten darf, dass dem Erwerber die mit dem Gebrauch des Gutes verbundenen Gefahren auf Grund der nach Lage des Falles vorauszusetzenden Sachkunde bekannt sind, braucht er nicht zu warnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gemäß Art 59 Abs 1 lit c der RL 2001/83/EG und § 11 Abs 2 GebrauchsinformationsVO 2008 ist bei Verfassung der Gebrauchsinformation nicht bloß auf einen durchschnittlichen Anwender abzustellen, sondern auch die besondere Situation bestimmter Verbrauchergruppen zu berücksichtigen.OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024
- Hier: Benutzung eines Personenaufzugs mit selbstschließender Tür durch ein Kind und den mitgeführten Hund.OGH 1 Ob 216/11p, 24.11.2011
- Kann ein Verkäufer vernünftigerweise beim Käufer Sachkunde voraussetzen, muss er ihn nicht über mögliche Folgen bücherlicher Anmerkungen aufklären.OGH 5 Ob 247/09y, 19.01.2010
- Hier: Lötlampe.OGH 5 Ob 108/04z, 29.10.2004
- Kunden in einem Selbstbedienungsmarkt sind grundsätzlich selbst gehalten, hinsichtlich eines von ihnen gewünschten Produktes allenfalls eine Beratung durch das Personal zu begehren. Nur hinsichtlich eines Produktes, bei dem einer Instruktions-bzw Warnpflicht nicht schon durch dem Produkt beigegebene schriftliche Hinweise Genüge getan wurde, wäre der Betreiber eines Selbstbedienungsmarktes gehalten, für eine entsprechende Information der Kunden allenfalls auch durch persönliche Beratung selbst von vornherein Sorge zu tragen.OGH 7 Ob 245/02h, 13.11.2002
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Ob derartige Produktinstruktionen erforderlich sind, entscheidet sich regelmäßig nach der Kasuistik des Einzelfalles.OGH 7 Ob 245/02h, 13.11.2002
- Inhalt und Umfang der Instruktionen sind nach der am wenigsten informierten und damit gefährdetsten Benutzergruppe auszurichten.OGH 7 Ob 49/01h, 30.03.2001
- Die Erwartungen eines Produktbenützers von der Sicherheit eines Produkts sind nur berechtigt, wenn der Benützer den Anforderungen an seine Eigenverantwortung gerecht wird.OGH 1 Ob 62/00z, 06.10.2000
- Ein Schutzbedürfnis des Verbrauchers ist nur dann gegeben, wenn der Hersteller damit rechnen muß, daß sein Produkt in die Hände von Personen gerät, die mit den Produktionsgefahren nicht vertraut sind.OGH 1 Ob 644/92, 11.11.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026022 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 224/23m, 28.05.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 4 Ob 61/20d, 20.05.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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