Wie deutlich muss eine Warnung auf einem Produkt sein?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zu Instruktionsfehler iZm einer Gebrauchsinformation für eine Humanarzneispezialität („Hustensaft“) mit Ausführungen zu Art 59 Abs 1 lit c der RL 2001/83/EG, § 16 AMG und § 11 Abs 2 GebrauchsinformationsVO 2008.OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024
- Hier: Nach dem hier festgestellten Sachverhalt enthielt die in Piktogrammform gehaltene Bedienungsanleitung der Motorsense keinerlei Hinweis auf die Notwendigkeit, bei der Montage des Dreizahnmessers ein bestimmtes Drehmoment einzuhalten, sowie keine Warnung vor der ansonsten bestehenden Gefahr der Ablösung - Haftung zutreffend bejaht.OGH 8 Ob 169/22v, 17.11.2023
- Eine Anleitung in der Form eines Piktogramms reicht nicht aus, um vor einem speziellen Risiko des Produkts zu warnen, wenn sie es nicht in seiner ganzen Tragweite möglichst eindrucksvoll schildert.OGH 8 Ob 169/22v, 17.11.2023
- Der Importeur beziehungsweise der Hersteller des Produkts können sich nicht durch (lediglich) einen generellen Verweis auf die Einholung ärztlichen Rates von ihrer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zur Gänze befreien.OGH 6 Ob 182/09x, 12.11.2009
- Hier: Holzlasur ohne - nicht eindringlich genug empfohlen - vorbeugenden Holzschutz nicht für erwarteten Schutz im Außenbereich geeignet.OGH 6 Ob 162/05z, 21.06.2007
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- Warnhinweise müssen umso deutlicher ausfallen, je größer das Ausmaß der potentiellen Schadensfolgen und je versteckter die Gefährlichkeit ist.OGH 1 Ob 53/98w, 24.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 224/23m, 28.05.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 9 Ob 99/22g, 24.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 61/20d, 20.05.2020, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
PHG §5 Abs1 Z1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob eine Aufschrift auf dem Produkt oder der Verpackung eine Täuschung verhindert, hängt davon ab, wie aufmerksam Sie als durchschnittlicher Käufer in dieser Situation sind. Bei billigen Dingen des täglichen Bedarfs schauen Sie erfahrungsgemäß nur flüchtig hin. Bei teureren und länger haltbaren Waren wird dagegen erwartet, dass Sie sich die Angaben genauer ansehen und sich vor dem Kauf weiter erkundigen.
Eine Anweisung des Auftraggebers ist nicht nur dann offensichtlich unrichtig, wenn das jedem sofort auffällt. Sie ist es auch dann, wenn der Fehler bei der Sachkenntnis, die beim Auftraggeber vorausgesetzt wird, bei sachgemäßer Ausführung der Arbeit erkannt werden muss.