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Ab wann hat der Hersteller sein Produkt aus der Hand gegeben?

günstig für Geschädigter betrifft Konsumenten, Käufer, Hersteller, Händler, Geschädigte
Ein Produkt ist dann in Verkehr gebracht, wenn jemand es freiwillig und aufgrund einer rechtlichen Beziehung einem anderen überlässt oder ihm den Gebrauch daran einräumt. Entscheidend ist, dass die eigene Verfügungsmacht bewusst aufgegeben wird. Es genügt schon, wenn jemand ermächtigt wird, im eigenen Namen darüber zu verfügen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Inverkehrbringen bedeutet die aufgrund eines Rechtsverhältnisses vorgenommene freiwillige Übertragung der selbständigen Gewahrsame an einem Produkt und die sonstige Einräumung des Gebrauches daran. Wesentlich ist die willentliche Aufgabe der eigenen Verfügungsmacht über das Produkt. Hiezu genügt schon die Erteilung einer Verfügungsermächtigung, dh der Befugnis, im eigenen Namen über das fremde Recht zu verfügen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071557 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

PHG §6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden des Frachtführers

Wer seine Sachen bewusst jemandem anvertraut, muss sich dessen Fehler beim Schaden zurechnen lassen. Übergeben Sie Ware einem Frachtführer, wirkt sich dessen Mitverschulden auf Ihren Ersatzanspruch gegen den Schädiger aus.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Zeitpunkt des Inverkehrbringens
Schadenersatz · Haftung des Herstellers für Produkte
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