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Haftet die Firma, deren Name auf dem Produkt steht?

günstig für Geschädigter betrifft Konsumenten, Käufer, Geschädigte, Handelsunternehmen, Hersteller
Wer sich durch seinen Namen oder sein Zeichen auf dem Produkt als Hersteller ausgibt, haftet in erster Linie selbst. Er kann sich nicht dadurch befreien, dass er den tatsächlichen Hersteller oder seinen Lieferanten nennt. Diese Möglichkeit steht nur einem Händler offen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Der "Anscheinshersteller" ist primär haftpflichtig und kann sich nicht - wie ein Händler - durch Benennung des tatsächlichen Herstellers beziehungsweise Vormannes von seiner Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz befreien.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111579 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

PHG §3; AMG §9a; AMG §2; AMG §16

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

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