Zum Inhalt springen

Darf eine Einzelvereinbarung schlechter sein als die Dienstordnung?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Solche Dienstbestimmungen sind eine Vorlage, die den einzelnen Verträgen zugrunde gelegt wird. Von dieser Vorlage darf durch eine Vereinbarung im Einzelfall abgewichen werden, auch zu Ihrem Nachteil. Das gilt besonders bei Vergünstigungen, die nicht zwingend vorgeschrieben sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.11.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die gemäß § 38 Abs 2 NBG vom Generalrat erlassenen Dienstbestimmungen (DB) bilden eine den Einzelverträgen zugrundezulegende Vertragsschablone, von der - insbesondere bei Gewährung nicht zwingend vorgeschriebener Vergünstigungen, wie einer Repräsentationszulage - mit Einzelvereinbarung auch zu Ungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden kann (Vereinbarung, daß diese in Zukunft zu gewährende Zulage nicht in die Pensionsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist. - § 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

NBG §38 Abs2; DB der österr Nationalbank

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Sondervertrag und gesetzliche Entlohnung

Für Vertragsbedienstete gelten zwingende Regeln über Einstufung und Entlohnung. Ein zusätzlicher Sondervertrag darf einen Anspruch, den Sie durch Ihre tatsächlich verlangte und geleistete Arbeit bereits erworben haben, nicht ganz oder teilweise wegnehmen. Sonderverträge sind nur für Ausnahmefälle gedacht.

günstig für Arbeitnehmer Sondervertrag im öffentlichen Dienst

Sonderverträge im öffentlichen Dienst sind Ausnahmen und daher streng auszulegen. Die Vorschriften über Einstufung und Entlohnung sind zwingend, und für die Einstufung zählen die tatsächlich geleisteten Dienste, nicht die vereinbarten. Sonst könnten diese Schutzvorschriften über den Umweg eines Sondervertrags zu Ihrem Nachteil ausgehebelt werden.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Dienstordnung als Vertragsvorlage
Arbeitsrecht · Änderungsvorbehalt durch Jeweils-Klausel
Arbeitsrecht · Dienstvorschriften als Vertragsgrundlage
Arbeitsrecht · Kollektivvertrag als Muster im Dienstvertrag