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Wann darf ich nicht mehr auf andere Verkehrsteilnehmer vertrauen?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte
Sobald das unrichtige Verhalten eines anderen deutlich erkennbar ist, dürfen Sie grundsätzlich nicht mehr darauf vertrauen, dass er sich rechtmäßig verhält. Erkennbar heißt dabei eindeutig und augenfällig. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihre Fahrweise darauf einstellen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Sobald das unrichtige Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers deutlich erkennbar ist, kommt ein Vertrauen auf ein rechtmäßiges Verhalten dieses Verkehrsteilnehmers grundsätzlich nicht mehr in Betracht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073482 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

günstig für Schädiger Mitverschulden des betrunkenen Beifahrers

Wer sich vor der Fahrt sinnlos betrinkt, kann nicht mehr prüfen, ob er sich dem Fahrer anvertrauen darf. Verursacht der betrunkene Fahrer dann einen Unfall, trifft den Verletzten eine Mitschuld. Nur wenn ihn am eigenen Rausch kein Verschulden trifft, etwa weil er die berauschende Wirkung nicht kannte, das Getränk ärztlich verordnet war oder ihm der Alkohol eingeflößt wurde, wird ihm das nicht angerechnet.

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