Muss ich reagieren, wenn jemand offensichtlich falsch fährt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (43 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertrauensgrundsatz zugunsten des Straßenbahnführers gegenüber rechtswidrigem Verhalten eines LKW Fahrers.OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024
- Der Vertrauensgrundsatz kommt demjenigen nicht zugute, der das unrichtige oder zumindest bedenkliche Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers rechtzeitig erkennen hätte können.OGH 2 Ob 19/12a, 20.11.2012
- Eine für ein Abbiegemanöver zu hohe Geschwindigkeit.OGH 8 Ob 289/81, 13.05.1982
- Das verkehrswidrige Verhalten muss eindeutig und augenfällig erkennbar sein.OGH 9 Os 17/78, 28.02.1978
- Wenn nicht triftige Anhaltspunkte für die rechtzeitige Korrektur des Fehlverhaltens sprechen.OGH 11 Os 191/71, 15.11.1971
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Zumutbare Reaktion muss möglich sein.OGH 11 Os 105/65, 09.09.1965
- Rechtzeitiges Erkennenkönnen des vorschriftswidrigen Verhaltens des anderen bei entsprechender Aufmerksamkeit schließt Vertrauen aus.OGH 11 Os 37/65, 29.04.1965
- Überschreiten der Kreuzung in der Diagonale mit gesenktem Kopf.OGH 11 Os 230/62, 23.10.1962
- Das Verkehrswidrige Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers muss deutlich erkennbar geworden sein.OGH 2 Ob 391/61, 06.10.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073429 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 43.
- OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 80/16b, 28.03.2017
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.
Ja. Dass ihn überhaupt kein Verschulden trifft, muss der andere selbst beweisen. Ein höherer Grad des Verschuldens wird aber nicht vermutet: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss beweisen, wer sich darauf beruft.