Zum Inhalt springen

Muss ich reagieren, wenn jemand offensichtlich falsch fährt?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Erkennen Sie, dass sich ein anderer verkehrswidrig verhält, dürfen Sie nicht mehr darauf vertrauen, dass er sich noch richtig verhalten wird. Sie müssen der Gefahr sofort begegnen und alles tun, um einen Schaden zu vermeiden oder wenigstens gering zu halten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Der Vertrauensgrundsatz wird dadurch eingeschränkt, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, der das vorschriftswidrige Verhalten des anderen erkannte, nicht darauf vertrauen darf, dass sich dieser in weiterer Folge doch noch richtig verhalten werde. Vielmehr ist er verpflichtet, der sich daraus ergebenden Gefahr sogleich zu begegnen und alles zu tun, um einen Schaden zu vermeiden oder die Auswirkungen dieser Gefahr möglichst herabzusetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073429 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 43.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

günstig für Schädiger Beweislast für den Grad des Verschuldens

Ja. Dass ihn überhaupt kein Verschulden trifft, muss der andere selbst beweisen. Ein höherer Grad des Verschuldens wird aber nicht vermutet: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss beweisen, wer sich darauf beruft.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Grenzen des Vertrauensgrundsatzes im Verkehr
Schadenersatz · Vertrauen auf richtiges Verhalten anderer
Schadenersatz · Ende des Vertrauensgrundsatzes
Schadenersatz · Maßstab für den Fahrzeuglenker
Schadenersatz · Fehlreaktion und verdeckter Fahrzeugmangel