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Kann ich im Rückgabeverfahren später noch neue Tatsachen vorbringen?

günstig für Antragsteller betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Nein. Über die Rückgabe eines Kindes wird in einem raschen Verfahren entschieden, in dem Rechtsfragen weitgehend ausgeklammert bleiben. Neue Behauptungen führen nicht dazu, dass die Sache neu aufgerollt wird; nur beim Vollzug können später eingetretene Umstände berücksichtigt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.08.2026 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1992)

Das Übereinkommen strebt die Wiederherstellung der ursprünglichen Tatsachenverhältnisse nach einem unter Ausblendung von Rechtsfragen durchgeführten Schnellverfahren an.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074532 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Genannte Normen

Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ allg

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Rücknahme des Aufteilungsantrags

Nein, jedenfalls nicht mit der Wirkung, dass das Verfahren endet. Aus Ihrem Antrag erwächst auch dem anderen ein Recht auf eine gerichtliche Entscheidung. Ziehen Sie zurück, kann er das Verfahren fortsetzen; nur Sie selbst können dann die von Ihnen gewünschte Aufteilung nicht mehr verlangen.

günstig für Antragsgegner Abänderungsantrag im Außerstreitverfahren

Nur eingeschränkt. Ein Abänderungsantrag soll eine falsche Tatsachengrundlage beseitigen, nicht eigene Fehler in der Verfahrensführung reparieren. Sie müssen selbst behaupten und beweisen, dass Sie die neuen Beweismittel ohne Ihr Verschulden nicht schon im Hauptverfahren vorbringen konnten; sonst wird der Antrag zurückgewiesen.

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