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Zählt die Meinung meines Kindes bei der Rückgabe ins Ausland?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, getrennt lebende Elternteile
Widersetzt sich Ihr Kind der Rückgabe, kann das Gericht sie ablehnen. Voraussetzung ist, dass das Kind alt und reif genug ist, damit seine Meinung berücksichtigt wird. Ob das der Fall ist, entscheidet das Gericht nach eigenem Ermessen; im entschiedenen Fall wurde die Meinung eines Zehnjährigen berücksichtigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.08.2026 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Rückgabe des Kindes kann vom angerufenen Gericht unter anderem dann abgelehnt werden, wenn sich das Kind der Rückgabe widersetzt und es ein Alter und eine Reife erreicht hat, angesichts deren es angebracht erscheint, seine Meinung zu berücksichtigen. Die Anwendung dieser Bestimmung ist dem Ermessen der zuständigen Behörden zu überlassen (hier: Meinung eines zehnjährigen Minderjährigen berücksichtigt).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Genannte Normen

Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3; Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art12; Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13; Brüssel IIb‑VO Art 21

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