Zählt die Meinung meines Kindes bei der Rückgabe ins Ausland?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, getrennt lebende Elternteile
Widersetzt sich Ihr Kind der Rückgabe, kann das Gericht sie ablehnen. Voraussetzung ist, dass das Kind alt und reif genug ist, damit seine Meinung berücksichtigt wird. Ob das der Fall ist, entscheidet das Gericht nach eigenem Ermessen; im entschiedenen Fall wurde die Meinung eines Zehnjährigen berücksichtigt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.08.2026 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Die Rückgabe des Kindes kann vom angerufenen Gericht unter anderem dann abgelehnt werden, wenn sich das Kind der Rückgabe widersetzt und es ein Alter und eine Reife erreicht hat, angesichts deren es angebracht erscheint, seine Meinung zu berücksichtigen. Die Anwendung dieser Bestimmung ist dem Ermessen der zuständigen Behörden zu überlassen (hier: Meinung eines zehnjährigen Minderjährigen berücksichtigt).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beachtung des klar geäußerten Willens des bald 14-jährigen Kindes.OGH 6 Ob 88/25x, 16.06.2025
- Dem klar geäußerten Willen ist umso eher Rechnung zu tragen, als sich das Kind der Altersgrenze annähert, die eine Anwendung des HKÜ überhaupt ausschließt.OGH 6 Ob 88/25x, 16.06.2025
- Art 21 Brüssel IIb-VO verpflichtet die Mitgliedstaaten, dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, eine echte und wirksame Gelegenheit zu geben, diese zu äußern, und dieser Meinung entsprechend seinem Alter und Reife gebührendes Gewicht beizumessen. Das Gericht hat sich mit der Meinung des Kindes substantiell auseinanderzusetzen und sie einzubeziehen. Es ist freilich weder an die geäußerte Meinung gebunden noch hat es ihr stets Vorrang vor anderen Gesichtspunkten einzuräumen.OGH 6 Ob 88/25x, 16.06.2025
- siehe bereits 6 Ob 217/14aOGH 6 Ob 224/14f, 16.01.2015
- Im Rahmen der nach Art 13 Abs 2 HKÜ vorzunehmenden Ermessensübung sind Authentizität und Ernsthaftigkeit des vom Minderjährigen geäußerten Wunsches sowie das Gewicht der dafür vorgebrachten Gründe gegen die Gesamtzielsetzung des HKÜ abzuwägen.OGH 6 Ob 224/14f, 16.01.2015
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Mit ausführlicher Darstellung der Literatur und internationalen Judikatur hinsichtlich der erforderlichen Intensität für ein „Widersetzen“ iSd Art 13 Abs 2 HKÜ.OGH 6 Ob 217/14a, 15.12.2014
- Die für das „Widersetzen“ iSd Art 13 Abs 2 HKÜ angeführten Gründe müssen nicht das Gewicht einer Gefährdung iSd Art 13 Abs 1 lit b HKÜ erreichen. Das Gericht kann jedoch im Rahmen der ihm zukommenden Ermessensübung nach Art 13 Abs 2 HKÜ Authentizität und Ernsthaftigkeit des von den Kindern geäußerten Wunsches sowie das Gewicht der dafür ins Treffen geführten Gründe gegen die Gesamtzielsetzung des Übereinkommens abwägen.OGH 6 Ob 217/14a, 15.12.2014
- Das Gericht ist an den Wunsch des Kindes nicht gebunden.OGH 6 Ob 217/14a, 15.12.2014
- Ob ein Rückführungshindernis iSd Art 13 Abs 2 HKÜ vorliegt, ist eine typische Einzelfallbeurteilung.OGH 5 Ob 227/10h, 29.03.2011
- Der bloße Wunsch eines Kindes, in seiner jetzigen Umgebung zu bleiben, muss das Rückgabehindernis nach Art 13 Abs 1 lit b HKÜ nicht unbedingt erfüllen.OGH 1 Ob 163/09s, 24.09.2009
- Von Lehre und österreichischer Rechtsprechung wird dazu allerdings ein deutliches Ergebnis verlangt.OGH 5 Ob 47/09m, 12.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 6 Ob 122/26y, 12.08.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 103/23z, 21.06.2023
- OGH 6 Ob 13/23i, 02.02.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3; Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art12; Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13; Brüssel IIb‑VO Art 21
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