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Worauf muss ich beim Fahren ständig achten?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, LKW-Fahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte
Sie müssen die vor Ihnen liegende Fahrbahn in ihrer ganzen Breite samt beiden Rändern und den anschließenden Flächen im Auge behalten, bei Nachtfahrten sogar besonders aufmerksam. Nähern Sie sich einer Kreuzung, müssen Sie erhöht aufmerksam und bremsbereit fahren. Diese Pflicht gilt auch, bevor Sie nach einem verkehrsbedingten Halt wieder losfahren; Sichteinschränkungen durch die Bauart des Fahrzeugs müssen Sie nach Möglichkeit ausgleichen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

1. Der Kraftfahrer ist verpflichtet, während der Fahrt die vor ihm liegende Fahrbahn in ihrer ganzen Breite einschließlich der beiden Fahrbahnränder und etwa anschließender Verkehrsflächen im Auge zu behalten. 2. Bei Annäherung an eine Kreuzung ist der Fahrzeuglenker verpflichtet, mit erhöhter Aufmerksamkeit und bremsbereit zu fahren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074923 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 35.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß

Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.

günstig für Schädiger Vorhersehbarkeit bei grober Fahrlässigkeit

Ja. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn jemand ungewöhnlich und auffallend sorglos handelt und der Schaden dabei als wahrscheinlich vorhersehbar war. Fehlt diese Vorhersehbarkeit, bleibt es bei leichter Fahrlässigkeit.

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