Worauf muss ich beim Fahren ständig achten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dazu gehört, dass in der Bauart des Kraftfahrzeugs gelegenen Sichteinschränkungen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist.OGH 2 Ob 167/11i, 29.09.2011
- Diese Verpflichtung gilt auch vor dem Losfahren mit einem verkehrsbedingt angehaltenen Kraftfahrzeug.OGH 2 Ob 167/11i, 29.09.2011
- Ob dieser Verpflichtung im Einzelfall entsprochen wurde, kann nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.OGH 2 Ob 28/99b, 11.02.1999
- Insbesondere die vom ihm benützte Fahrbahnhälfte hat der Kraftfahrer in ihrer gesamten Breite im Auge zu behalten.OGH 10 Os 106/75, 31.08.1976
- Beobachtung von Verkehrszeichen.OGH 2 Ob 64/72, 29.06.1972
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Bei Nachtfahrten sogar mit erhöhter Aufmerksamkeit.OGH 11 Os 21/71, 21.04.1971
- Der Lenker muss grundsätzlich die Fahrbahn vor sich so weit beobachten, als dies für eine Weiterfahrt ohne Gefährdung von Personen und Sachen notwendig ist.OGH 2 Ob 104/69, 13.05.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074923 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 35.
- OGH 2 Ob 65/20b, 29.04.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.
Ja. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn jemand ungewöhnlich und auffallend sorglos handelt und der Schaden dabei als wahrscheinlich vorhersehbar war. Fehlt diese Vorhersehbarkeit, bleibt es bei leichter Fahrlässigkeit.