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Ab wann muss ein Fahrer besonders aufmerksam sein?

günstig für Geschädigter betrifft Lenker, Fahrzeughalter, Verkehrsbetriebe, Unfallopfer
Die erhöhte Sorgfalt beginnt nicht erst, wenn die Gefahr schon da ist. Verlangt wird, von vornherein alles zu vermeiden, was in eine gefährliche Lage führen kann. Überspannt werden darf diese Pflicht aber nicht, sonst würde daraus eine Haftung für jeden Erfolg.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Die erhöhte Sorgfaltspflicht, deren Beachtung den Unfall als unabwendbares Ereignis erscheinen lässt, setzt nicht erst in der Gefahrenlage ein, sondern verlangt, dass von vornherein vermieden wird, in eine Lage zu kommen, aus der Gefahr entstehen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058411 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 46.

Genannte Normen

EKHG §9 Abs2 C

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grenzen der Sorgfaltspflicht

Ob ein Verhalten rechtswidrig war, misst sich an Verhaltensgeboten, die für die konkrete Situation im Vorhinein ausformuliert sind und die erforderliche Sorgfalt bestimmen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Schädiger keine völlig unerfüllbaren Sorgfaltspflichten auferlegt werden.

günstig für Schädiger Grenze der Schutzpflicht bei Vertragsverhandlungen

Die gesteigerte Verantwortung bei Vertragsverhandlungen soll die Beteiligten davor bewahren, durch rücksichtsloses Verhalten geschädigt zu werden, das berechtigte Schutzinteressen der anderen Seite außer Acht lässt. Diese Schutzpflicht endet aber dort, wo eine Gefährdung der Interessen der anderen Seite objektiv nicht mehr vorhersehbar ist.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Äußerste Sorgfalt zur Haftungsbefreiung
Schadenersatz · Rücksicht auf Fehler anderer
Schadenersatz · Beobachtungspflicht des Fahrzeuglenkers
Schadenersatz · Gewöhnliche Sorgfalt reicht nicht
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