Zum Inhalt springen

Welcher von zwei Kollektivverträgen gilt für mich?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Ein Kollektivvertrag wirkt ab dem Tag nach seiner Kundmachung. Ein später kundgemachter Kollektivvertrag verdrängt daher einen anderen, der zwar später abgeschlossen, aber früher kundgemacht wurde. Auf das Datum des Abschlusses kommt es nicht an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 13.02.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

1) Für die Normwirkung eines KollV ist gemäß § 11 Abs 2 ArbVG allein der auf die Kundmachung im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" folgende Tag entscheidend. 2) Daraus folgt, daß ein später kundgemachter KollV einem später "abgeschlossenen", aber früher kundgemachten KollV materiell derogiert. (Posterioritätsprinzip bei KollV)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075311 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Nachwirkung eines abgelaufenen Kollektivvertrags
Arbeitsrecht · Mehrere Kollektivverträge im selben Betrieb
Arbeitsrecht · Vorrang von Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarung
Arbeitsrecht · Nachträgliche Auslegung eines Kollektivvertrags
Arbeitsrecht · Gewerbeberechtigung und Kollektivvertragszugehörigkeit