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Ist ein Arbeitsverhältnis nur für die Pension abgesichert?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angehörige im Betrieb
Ein völlig ungewöhnlich gestaltetes Arbeitsverhältnis, bei dem es gar nicht darum geht, mit dem Entgelt den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist durch das Insolvenz-Ausfallgeld nicht gesichert. Auch die Erwartung, dadurch später eine höhere Pension zu beziehen, ist von diesem Schutz nicht erfasst.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Das Entgelt aus einem völlig atypisch gestalteten Arbeitsverhältnis, das nicht auf Erzielung von Entgelt für die Bestreitung des Lebensunterhalts gerichtet ist, kann nach den Bestimmungen des IESG nicht gesichert sein. Die Erwartung, auf Grund eines derartigen Arbeitsverhältnisses später eine höhere Pension zu beziehen, ist nicht vom Schutzzweck des IESG erfasst.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 30 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111281 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 56.

Genannte Normen

IESG §1 Abs2

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