Welches Recht gilt beim Kauf eines Grundstücks im Ausland?
betrifft Käufer, Verkäufer, Grundstückseigentümer, Erben
Ob und wie Sie Eigentum an einer Liegenschaft erwerben, richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem sie liegt. Der Kaufvertrag selbst wird davon getrennt beurteilt und kann einer anderen Rechtsordnung unterliegen. Welche Form die Urkunden haben müssen, bestimmt das Recht am Ort des Registers.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.05.2020 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Das Sachstatut des § 31 Abs 1 IPRG gilt nur für den sachenrechtlichen Erwerb und Verlust dinglicher Rechte; das einer grundbücherlichen Eintragung zugrunde liegende Titelgeschäft folgt jedoch dem nach §§ 35 ff IPRG zu ermittelnden Vertragsstatut.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Schuld- und Sachenrechtsfragen sind kollisionsrechtlich getrennt zu beurteilen.OGH 5 Ob 281/05t, 07.02.2006
- Es entscheidet das Registerrecht, also das Recht am Registerort, über die notwendige Form der die Eintragungsgrundlage bildenden Urkunden.OGH 5 Ob 199/05h, 20.09.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076712 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 5 Ob 22/20a, 19.05.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 120/16g, 22.11.2016, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 261/15s, 14.06.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
IPRG §31; IPRG §35
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