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Gilt für Kaufvertrag und Eigentumsübergang dasselbe Recht?

betrifft Käufer, Verkäufer, Eigentümer, Unternehmer
Nein. Wie das Eigentum an einer Sache übergeht, richtet sich nach dem Recht des Ortes, an dem sie liegt. Nach welchem Recht der Vertrag zu beurteilen ist, der zur Übertragung verpflichtet, wird davon getrennt bestimmt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 19.05.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Auch nach den Bestimmungen des IPRG ist zwischen der dem "Belegenheitsstaut" des § 31 unterstehenden Beurteilung der Voraussetzungen und Wirkungen der sachenrechtlichen Rechtsänderung wie etwa Erwerb des Eigentums und dem Bestand des schuldrechtlichen Grundverhältnisses, des Titels zu unterscheiden, der gesondert nach dem einschlägigen Schuldstatut zu beurteilen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076777 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 10.

Genannte Normen

IPRG §31

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