Wann gelten zwei Angebote als in Konkurrenz zueinander?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und einem Vertreiber von juristischen Musterbüchern (auch als Online-Buch).OGH 4 Ob 134/24w, 25.02.2025
- Hier: Ein Wettbewerbsverhältnis wurde auch zwischen einem Vermieter von Sozialwohnungen und einem Vermittler von Touristenunterkünften bejaht.OGH 4 Ob 33/22i, 22.11.2022
- Ein Wettbewerbsverhältnis ist immer dann anzunehmen, wenn sich die beteiligten Unternehmer an einen im Wesentlichen gleichartigen Abnehmerkreis wenden, also um denselben Kundenkreis bemühen. Gewerbetreibende verschiedener Branchen können auch durch eine Wettbewerbshandlung in eine wettbewerbliche Beziehung zueinander treten; in einem solchen Fall wird zugleich mit der Wettbewerbshandlung ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründet (Ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis).OGH 4 Ob 96/19z, 19.12.2019
- Der Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses steht nicht entgegen, dass die Betätigungsgebiete zweier Unternehmen nicht zur Gänze zusammenfallen, die jeweiligen Angebote also nur teilkongruent sind.OGH 4 Ob 124/09b, 20.10.2009
- Hier: Zwischen dem Betreiber eines Mostheurigen und (von der Klägerin vertretenen) Gastgewerbebetrieben besteht in Ansehung der Verabreichung von Speisen und Getränken ein Wettbewerbsverhältnis.OGH 4 Ob 76/03k, 29.04.2003
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- Hier: Beide Streitteile verlegen Wochenzeitschriften in Form von Printmedien und sind darüber hinaus beide im Internet präsent.OGH 4 Ob 92/01k, 24.04.2001
- Der Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses steht nicht entgegen, dass die Betätigungsgebiete zweier Unternehmen nicht zur Gänze zusammenfallen, die jeweiligen Angebote also nur teilkongruent sind. Die Geschäftsbetriebe zweier Unternehmen müssen nicht in der Hauptsache übereinstimmen; es genügt, wenn dies teilweise der Fall ist (ÖBl 1991, 221 - Nachschlüssel mwN), die Kreise einander also schneiden.OGH 4 Ob 92/01k, 24.04.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077719 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 4 Ob 96/19z, 19.12.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §1 C4; UWG §14 B2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Einen Verstoß gegen das Urheberrecht kann nur derjenige geltend machen, dem das Recht zusteht, nicht ein Mitbewerber des Verletzten. Der Unterlassungsanspruch aus dem Urheberrecht kann auch nicht für sich allein abgetreten werden.
Ein gerichtliches Verbot muss sich an dem ausrichten, was der Gegner tatsächlich getan hat. Es darf nicht pauschal jede künftige Nutzung aller Werke untersagen. Ein zu weit gefasstes Verbotsbegehren geht über das Zulässige hinaus.