Wann ist ein ähnlicher Firmenname ein Problem?
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Ein Problem liegt schon dann vor, wenn die Leute zwar zwei verschiedene Unternehmen erkennen, wegen der ähnlichen Bezeichnung aber wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen zwischen ihnen vermuten. Diese vermutete Verbindung muss so aussehen, dass ein Unternehmen auf Herstellung oder Vertrieb des anderen Einfluss hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.04.2026 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Bei der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn erkennen die beteiligten Verkehrskreise zwar, dass es sich um zwei verschiedene Unternehmen handelt, schließen aber aus der Ähnlichkeit der Bezeichnungen, dass diese Unternehmen in Beziehungen wirtschaftlicher oder organisatorischer Art stehen. Die vermutete Verbindung muss so geartet sein, dass ein Unternehmen auf die Herstellung oder den Vertrieb des anderen Einfluss hat und es aus diesem Grund zulässt, dass gleichartige Waren mit einem ähnlichen Kennzeichen in den Verkehr gelangen. Den Schluss auf wirtschaftliche Beziehungen oder organisatorische Zusammenhänge wird der Verkehr vorwiegend bei ähnlichen Unternehmenskennzeichen ziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wortmarke „GOLDEN HILL“ ua für die Klasse 43 (Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen) und das Zeichen „Golden Hill“ in verschiedenen grafischen Ausgestaltungen (in Gold als stilisierter Hügel und mit den Zusätzen „enjoy – Timeless – luxury“).OGH 4 Ob 107/25a, 27.04.2026
- Hier zwischen zwei OBU (On-Body-Unit) zur Blutzuckerüberwachung verneint.OGH 4 Ob 100/24w, 22.10.2024
- Hier: Verwechslungsgefahr zwischen der Unions- und Widerspruchsmarke „GLÜCK“ und der österreichischen Wortbildmarke „GLÜCK IM GLAS – DER KOSTBARE LADEN“ bejaht.OGH 4 Ob 40/22v, 23.09.2022
- Hier: „MCDONALD'S, McBURGER, McKIDS ‑ MCMOUNTAIN, MCTYROL, MC TIROL, MCTIROL“, mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt der Serienmarke bejaht.OGH 4 Ob 211/14d, 16.12.2014
- Hier: „MCDONALD´S - MCBERG“, mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt der Serienmarke bejaht.OGH 4 Ob 190/14s, 16.12.2014
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: ENTECOGH 4 Ob 142/94, 19.12.1994
- Hier: Durch die Verwendung von "TÜV" in Alleinstellung und als Blickfang.OGH 4 Ob 70/94, 12.07.1994
- Hier: EurostockOGH 4 Ob 161/93, 11.01.1994
- CorsoOGH 4 Ob 128/92, 06.04.1993
- Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn bei einem Kraftfahrzeughändler, der die Wortmarke des Herstellers nicht als nach § 13 MSchG unschädliche bloße Bestimmungsangabe benützt, sondern sie ohne jeden einschränkenden Zusatz in seine Unternehmensbezeichnung aufgenommen, also kennzeichenmäßig gebraucht hat, und so den Eindruck eines Vertragshändlers erweckt.OGH 4 Ob 66/92, 29.09.1992
- Sachers KaffeeOGH 4 Ob 408/85, 14.01.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078978 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 20.
- OGH 4 Ob 107/25a, 27.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 100/24w, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 40/22v, 23.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 244/17m, 22.03.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §9 C3a
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