Trage ich Mitschuld, wenn mich der Anlageberater falsch beriet?
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Möglich ist es. Ein Mitverschulden kann Ihren Ersatzanspruch mindern, etwa wenn Sie selbst hervorragende Kenntnisse auf dem Anlagesektor haben und Ihnen die Unrichtigkeit der Beratung deshalb hätte auffallen müssen. Ob und in welchem Ausmaß das zutrifft, hängt vom Einzelfall ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 23.05.2023 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Bei unrichtiger Anlageberatung kann ein Mitverschulden des Kunden in Betracht kommen, das die Schadenersatzpflicht des Anlageberaters mindert, etwa dann, wenn der Kunde selbst auf dem Anlagesektor hervorragende Kenntnisse besitzt und ihm daher die Unrichtigkeit der Anlageberatung hätte auffallen müssen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus dem Hinweis, eine Investition des Goldes in eine andere Veranlagung wäre „vorteilhafter“, ergibt sich nicht, dass die Erstbeklagte der Klägerin zu einer risikoärmeren Veranlagung geraten oder von der tatsächlichen Veranlagung gar abgeraten hätte.OGH 1 Ob 64/23b, 23.05.2023
- Hier: ehemalige Bankangestellte glaubte den Beteuerungen der Beklagten, dass die im Internet kursierenden Artikel über eine Unsicherheit der Veranlagung falsch und rufschädigend seien sowie dass Gold in einem Banktresor unterversichert und unsicher sei. Die Beklagten erläuterten das Geschäftsmodell der Veranlagung zudem plausibel.OGH 1 Ob 64/23b, 23.05.2023
- Das Nichtbeachten schriftlicher Risikohinweise begründet aber nicht stets und zwingend ein relevantes Mitverschulden des Anlegers.OGH 1 Ob 159/19t, 01.04.2020
- Die zu 1 Ob 112/17b und 1 Ob 137/18f vertretene RechtsansichtOGH 1 Ob 159/19t, 01.04.2020
- Hier: 50 % Mitverschulden bei Erwerb von Beteiligungen.OGH 7 Ob 106/19t, 16.12.2019
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Liegt der Anlageentscheidung auch eine den Klägern vorwerfbare Sorglosigkeit zugrunde, kommt grundsätzlich auch bei fehlender „Korrelation“ zum haftungsbegründenden Aufklärungsfehler eine Minderung des Ersatzes wegen Mitverschuldens in Betracht.OGH 1 Ob 78/19f, 29.08.2019
- Eine Minderung der Haftung des Schädigers wegen Nichtbeachtens von Warnungen und Hinweisen durch den Geschädigten kommt aber nicht in Betracht, wenn sich nur andere als jene Risiken, vor denen gewarnt wurde, verwirklicht haben.OGH 8 Ob 93/14f, 29.09.2015
- Hier aber kein Mitverschulden, wenn sich der Kläger eigenen Bedenken zuwider vom wiederholten fachkundigen Rat der Beklagten überzeugen ließ.OGH 2 Ob 17/13h, 13.02.2014
- Hier: Vertretbare Beurteilung der Vorinstanzen, dass der Klägerin aufgrund ihrer Unerfahrenheit bei Veranlagungen und der mündlichen Zusicherungen des Beraters über die Sicherheit des Investments kein Mitverschulden dadurch zur Last falle, dass sie die ganz klein gedruckten Risikohinweise im Beratungsprotokoll nicht gelesen habe.OGH 2 Ob 238/12g, 20.12.2012
- Von einem Mitverschulden nach § 1304 ABGB ist die Frage zu unterscheiden, ob ein Irrender iSd § 871 ABGB seinem Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet sein kann.OGH 4 Ob 16/12z, 28.02.2012
- Die Frage, ob sich ein Anleger ein Mitverschulden am Scheitern seiner Veranlagung anrechnen lassen muss, etwa weil er Risikohinweise nicht beachtet hat, oder etwa eine grobe Pflichtverletzung des Beraters dieses in den Hintergrund treten lässt, ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen und begründet daher im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 16/12z, 28.02.2012
- Hier: Nichtlesen von Risikohinweisen.OGH 4 Ob 62/11p, 05.07.2011
- Hier: Nichtbeachtung von Informationsmaterial.OGH 8 Ob 132/10k, 29.06.2011
- Die einschränkende Auslegung, dass ein Mitverschulden des Anlegers nur dann angenommen werden könne, wenn dieser bei Vertragsabschluss „hervorragende Kenntnisse" auf dem Anlagesektor besessen habe, ist aus der genannten Rechtsprechung nicht ableitbar.OGH 9 Ob 128/06y, 15.11.2006
- Hier wurde die Frage, wann generell ein geschädigter Anleger Wertpapiere verkaufen muss, um nicht dem Einwand eines Mitverschuldens ausgesetzt zu sein, und ob er allenfalls vor Ablauf der vereinbarten Veranlagungsdauer gar nicht verkaufen dürfte erörtert, aber nicht abschließend beantwortet.OGH 3 Ob 289/05d, 30.05.2006
- Eine breit gestreute Gewinnchance in diesem Ausmaß kann kaum auf Dauer realisierbar sein (vgl auch 1 Ob 2389/96x).OGH 8 Ob 259/98s, 21.01.1999
- Hier: Versprechen einer 70 %igen Rendite.OGH 8 Ob 259/98s, 21.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 42.
- OGH 1 Ob 64/23b, 23.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 159/19t, 01.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 133/16x, 28.09.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 99/16x, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1299
- ABGB § 1304
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