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Muss ich bei der Rückgabe des Autos zu viel zahlen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Konsument, Autohändler, Unternehmer
Geben Sie ein Auto zurück und wird Ihnen dafür ein Entgelt für die gefahrenen Kilometer abgezogen, darf Ihnen im Ergebnis nicht deutlich weniger bleiben als der heutige Wert des Fahrzeugs. Das Gericht muss den Betrag dann angemessen berichtigen. Geben Sie das Auto einem Unternehmer zurück, ist der Händlerverkaufspreis maßgeblich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Bei der Ermittlung des Benützungsentgelts für einen Pkw nach der linearen Berechnungsmethode ist eine Angemessenheitskorrektur nach § 273 ZPO geboten, wenn der Geschädigte aufgrund der linearen Berechnungsmethode für das Benützungsentgelt im Ergebnis nur einen Betrag erhielte, der den aktuellen Zeitwert des zurückzugebenden Fahrzeugs deutlich unterschreitet. Bei Zug-um-Zug-Herausgabe des Pkw an einen Unternehmer ist dies der Händlerverkaufspreis.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134942 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Schwarzgeld im Vertrag

Nein. Wurde in der Vertragsurkunde absichtlich ein niedrigerer Betrag angegeben, um die Steuerbehörde zu täuschen, bleibt das Geschäft mit dem tatsächlich vereinbarten Entgelt gültig. Was Sie über den beurkundeten Betrag hinaus geleistet haben, können Sie nicht zurückfordern.

günstig für Verkäufer Beweislast bei unmöglicher Rückgabe

Das müssen Sie als Käufer beweisen. Haben Sie die Rückstellung der Sache schuldhaft unmöglich gemacht, kann der Anspruch auf Rückabwicklung entfallen. Sie tragen die Beweislast dafür, dass Sie die Unmöglichkeit der Rückgabe nicht verschuldet haben. Nach neuerer Rechtsprechung bleibt der Anspruch aber bestehen und der Wert der Sache wird nur angerechnet.

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