Muss ich beweisen, dass mir eine Schadensbegrenzung nicht zumutbar war?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherte, Kläger, Beklagte
Wer Ihnen einen Schaden zugefügt hat, muss behaupten und beweisen, dass eine Maßnahme zur Verringerung des Schadens allgemein zumutbar gewesen wäre. Wenn ihm das gelingt, müssen Sie beweisen, dass gerade Ihnen persönlich diese Maßnahme nicht zumutbar war.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Sind Maßnahmen der Schadensminderung objektiv zumutbar, wofür den Schädiger die Behauptungslast und Beweislast trifft, so hat der deliktsfähige Geschädigte zu beweisen, dass ihm subjektiv die Maßnahme unzumutbar war oder ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wird bei gebotener Beurteilung der Schadensminderungsobliegenheit ex ante eine Verletzung der zumutbaren Sorgfalt bejaht, ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob die gebotene, jedoch unterlassene Handlung die Vergrößerung des Schadens tatsächlich verhindert hätte. Diese Prüfung der natürlichen Kausalität erfolgt notwendigerweise ex post und ist dem Tatsachenbereich zuzuordnen.OGH 4 Ob 59/18g, 25.09.2018
- Hier: Anwaltskosten nach Stundensatzvereinbarung; Nachweis des Geschädigten, dass eine Vereinbarung der AHK im konkreten Einzelfall unmöglich oder unzumutbar gewesen wäre, nicht gelungen.OGH 1 Ob 231/16a, 16.03.2017
- Verletzt der Geschädigte seine Schadensminderungspflicht, muss er einen Teil seines Rettungsaufwands selbst tragen.OGH 1 Ob 231/16a, 16.03.2017
- Dass und welche Maßnahmen dem Geschädigten objektiv zumutbar gewesen wären, hat der Schädiger zu behaupten und zu beweisen.OGH 10 Ob 5/17h, 21.02.2017
- Die Verletzung der Pflicht zur Schadensminderung ist nicht aus einer ex‑post‑Betrachtung zu beurteilen. (T1a)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen BeisatznummerOGH 1 Ob 188/12x, 13.12.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 19.
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 31/22g, 31.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 177/20y, 28.09.2021
- OGH 8 ObA 8/21s, 25.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 24/18k, 25.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 59/18g, 25.09.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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