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Muss ich beweisen, dass mir eine Schadensbegrenzung nicht zumutbar war?

betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherte, Kläger, Beklagte
Wer Ihnen einen Schaden zugefügt hat, muss behaupten und beweisen, dass eine Maßnahme zur Verringerung des Schadens allgemein zumutbar gewesen wäre. Wenn ihm das gelingt, müssen Sie beweisen, dass gerade Ihnen persönlich diese Maßnahme nicht zumutbar war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Sind Maßnahmen der Schadensminderung objektiv zumutbar, wofür den Schädiger die Behauptungslast und Beweislast trifft, so hat der deliktsfähige Geschädigte zu beweisen, dass ihm subjektiv die Maßnahme unzumutbar war oder ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 19.

Im Gesetz

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