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Wer teilt die zu kleine Versicherungssumme unter den Geschädigten auf?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Versicherer, Versicherungsnehmer
Das muss der Versicherer selbst tun. Werden aus einem Schadensfall mehrere Forderungen an ihn herangetragen, hat er die Aufteilung vorzunehmen. Er darf diese Arbeit und das damit verbundene Risiko nicht auf andere abwälzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Der Versicherer hat, wenn ihm aus einem Schadensfall mehrere Forderungen herangetragen werden, selbst eine Aufteilung im Sinne des § 156 Abs 3 VersVG vorzunehmen. Er ist nicht berechtigt, die Fülle von Arbeit und Risiko, die ihm diese Gesetzesstelle aufbürdet, auf andere abzuwälzen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

VersVG §156 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Folgen einer verletzten Schadensminderungspflicht

Dann tragen Sie in der Regel jenen Teil des Schadens allein, um den er sich dadurch erhöht hat. Der gesamte Schaden wird also nicht nach Quoten geteilt. Anders ist es, wenn auch der Schädiger Einfluss auf die schadenserhöhende Maßnahme hatte; dann wird nach der Schwere der Gründe geteilt.

günstig für Schädiger Pflicht zur Schadensminderung

Wer einen Schaden erleidet, muss sich anrechnen lassen, wenn er einen möglichen Rechtsbehelf nicht ergriffen hat, mit dem der Schaden abgewendet oder verringert worden wäre. Untätigkeit kann Ihren Ersatzanspruch daher schmälern.

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