Zum Inhalt springen

Nach welchem Anteil teilen sich mehrere Schädiger den Schaden?

günstig für Rückgriffsberechtigter betrifft Schädiger, Mitschuldner, Bürgen, Versicherungen, Unternehmer
Wer den ganzen Schaden bezahlt hat, kann von den übrigen Ersatz verlangen. Wie viel jeder trägt, richtet sich zuerst nach dem besonderen Verhältnis zwischen den Beteiligten, vor allem nach der Schwere des Verschuldens und dem Anteil an der Verursachung. Gibt es kein solches Verhältnis, wird zu gleichen Teilen geteilt; wer eine andere Aufteilung will, muss die Gründe dafür vorbringen und beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (42 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1953)

Beim Rückgriff eines nach § 1302 ABGB solidarisch verurteilten Beschädigers gegen einen Mitverpflichteten gelangt § 896 ABGB zur Anwendung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 42.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Aufteilung des Schadens unter Schädigern
Schadenersatz · Ausgleich zwischen mehreren Schädigern
Schadenersatz · Haftung mehrerer Schädiger
Schadenersatz · Rückgriff unter Mitschädigern
Schadenersatz · Ausgleich zwischen mehreren Haftenden