Wie lange kann ich Rechte aus einem Vertrag geltend machen?
günstig für Berechtigter betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Kreditnehmer
Rechte aus einem Vertrag verjähren in dreißig Jahren, wenn das Gesetz keine kürzere Frist vorsieht. Das gilt etwa für den Anspruch, dass der Vertrag eingehalten wird, für zugesagten Investitionskostenersatz oder für eine in einem Vergleich übernommene Schad- und Klagloshaltung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1980)
Rechte aus einem Vertrag verjähren nach § 1478 ff ABGB mangels einer kürzeren Verjährungsfrist in dreißig Jahren.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Feststellungsklage zur Klärung der strittigen Auslegung eines Kreditvertrags.OGH 6 Ob 132/19h, 24.09.2019
- Hier: Zur Verjährung einer Forderung auf Zahlung eines Investitionskostenbeitrags und Amortisationszahlung aus einem Bestandvertrag über eine Liegenschaft samt darauf errichtetem Superädifikat.OGH 4 Ob 218/13g, 25.03.2014
- Die vom Beklagten in einem gerichtlichen (Scheidungs-)Vergleich übernommene Verpflichtung zur Schad- und Klagloshaltung gestützte Regressforderung verjährt in 30 Jahren.OGH 6 Ob 185/06h, 31.08.2006
- Hier: Anspruch auf Zuhaltung eines Vertrages.OGH 1 Ob 517/95, 23.04.1996
- Gegenforderung wegen des im Mietvertrag selbst zugesagten Investitionskostenersatzes.OGH 8 Ob 524/89, 30.03.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080886 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 7 Ob 13/25z, 19.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 33/21g, 28.07.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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