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Wann kann ich Geld für meine kleiner gewordenen Anteile verlangen?

betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Erst nachdem die Nutzwerte durch die Schlichtungsstelle oder das Gericht neu festgesetzt wurden. Den Wertausgleich machen Sie danach mit einer Klage im streitigen Verfahren geltend, nicht im Außerstreitverfahren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Änderungen der Nutzwerte durch Bauführungen im Sinne des § 13 WEG können zu einer Neufestsetzung der Nutzwerte durch Schlichtungsstelle oder Gericht führen. Erst dann können Ausgleichsansprüche gemäß § 4 Abs 2 WEG geltend gemacht werden, und zwar im Klageweg.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083219 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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