Wann kann ich Geld für meine kleiner gewordenen Anteile verlangen?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Erst nachdem die Nutzwerte durch die Schlichtungsstelle oder das Gericht neu festgesetzt wurden. Den Wertausgleich machen Sie danach mit einer Klage im streitigen Verfahren geltend, nicht im Außerstreitverfahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Änderungen der Nutzwerte durch Bauführungen im Sinne des § 13 WEG können zu einer Neufestsetzung der Nutzwerte durch Schlichtungsstelle oder Gericht führen. Erst dann können Ausgleichsansprüche gemäß § 4 Abs 2 WEG geltend gemacht werden, und zwar im Klageweg.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anspruch auf Entrichtung eines Wertausgleichs im Zusammenhang mit Anteilsänderungen, die durch eine Neufestsetzung der Nutzwerte notwendig werden, ist im streitigen Rechtsweg geltend zu machen. Daran hat sich auch durch das WEG2002 nichts geändert.OGH 5 Ob 109/03w, 09.12.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083219 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 5 Ob 147/17d, 18.01.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 139/17b, 21.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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