Bin ich am Verfahren beteiligt, wenn ich die Wohnung verkauft habe?
betrifft Wohnungseigentümer, Käufer, Verkäufer, Antragsteller
Parteistellung im Verfahren über die Nutzwerte hat nur, wer im maßgeblichen Zeitraum nach dem Grundbuchstand Miteigentümer ist. Geht das Eigentum über, scheidet der frühere Eigentümer aus dem Verfahren aus und der Erwerber tritt an seine Stelle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Parteistellung im Parifizierungsverfahren hat nur derjenige, der nach dem Grundbuchstand im Zeitraum des erstinstanzlichen Parifizierungsverfahren bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die auf § 52 Abs 2 Z 1 WEG 2002 gestützte Parteistellung des Wohnungseigentümers ist jeweils an das aufrechte bücherliche Eigentum geknüpft. Bei Eigentumsübergang scheidet der frühere Eigentümer aus dem Verfahren aus und tritt der Erwerber ein.OGH 5 Ob 238/09z, 15.07.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 5 Ob 89/19b, 13.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 74/18w, 15.05.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 4/17z, 04.04.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 52 · Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren
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