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Muss ich ein zweites Lokal im Haus hinnehmen?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Gastwirte, Nachbarn, Unternehmer
Nicht ohne Weiteres. Die üblichen Begleiterscheinungen eines Gastbetriebs wie Lärm und Belästigung durch Alkoholisierte beeinträchtigen schutzwürdige Interessen wesentlich, und zwar auch dann, wenn im Haus schon ein solcher Betrieb besteht und ein zweiter eröffnet werden soll. Dass Sie den ersten geduldet haben, verpflichtet Sie nicht, auch den zweiten hinzunehmen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.01.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die in MietSlg 38626 veröffentlichte Entscheidung beschäftigte sich mit der Umwidmung von Magazin und Kellerräumlichkeiten in ein Geschäftslokal (Kaffeehausbetrieb; Gastgewerbe in der Betriebsart eines Buffets; Zulässigkeit der Verabreichung von Speisen jeder Art sowie des Verkaufes von warmen und angerichteten kalten Speisen sowie Ausschank von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken, ferner Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen); es werde die Rechtsmeinung vertreten, dass die der Erfahrung entsprechenden Begleiterscheinungen eines durchschnittlichen Gasthausbetriebes (Lärm, Belästigung durch Alkoholisierte) eine wesentliche Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der Miteigentümer darstelle, wenn bisher kein solcher Betrieb im Haus war. Nach Meinung des erkennenden Senates liegt eine solche wesentliche Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer auch dann vor, wenn sich in dem Haus schon ein Gasthausbetrieb befindet und ein zweiter eröffnet werden soll. Geht man davon aus, dass beide Betriebe florieren, so ist wohl zumindest mit einer Verdoppelung der in der vorgenannten Entscheidung als wesentlich erkannten Beeinträchtigungen zu rechnen. Niemand ist aber verpflichtet, dies hinzunehmen, auch wenn er einen bisher vorhandenen Betrieb duldete oder vielleicht sogar dulden musste, weil zum Beispiel in der Errichtungsphase des Hauses vom Wohnungseigentumsorganisator ein solcher Betrieb in dem Haus vorgesehen war. Auch das Konkurrenzverhältnis beider gleichartiger Betriebe im selben Haus erhöht die Gefahr von Unzukömmlichkeiten (unterschiedliche Gästegruppen, Streitigkeiten zwischen den beiden Unternehmern wegen des den Betrieb des einen möglicherweise beeinträchtigenden Verhaltens der Gäste des anderen etc).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083290 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

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