Wer kann sich auf die Unwirksamkeit solcher Mietverträge berufen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.08.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nutzungsrecht an Schutzraum.OGH 5 Ob 220/22x, 31.01.2023
- Hier: Nutzungsvorbehalt am Dachboden.OGH 5 Ob 223/05p, 21.03.2006
- Hier: Nutzungsvorbehalt am allgemeinen Teil des Hausgartens.OGH 5 Ob 103/99d, 27.04.1999
- Hier: Recht, an der Fassade eine Lichtreklame anzubringen.OGH 5 Ob 546/80, 07.10.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083427 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 5 Ob 108/24d, 30.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 220/22x, 31.01.2023, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 38 · Rechtsunwirksame Vereinbarungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie im Außerstreitverfahren nicht sämtliche allgemeinen Pflichten des Verwalters gegen ihn durchsetzen. Der Verweis im Gesetz ist enger zu verstehen, als sein Wortlaut vermuten lässt.
Als einzelner Miteigentümer können Sie dieses Recht gegenüber dem Verwalter nur erfolgreich ausüben, wenn sein Verhalten begründete Bedenken gegen seine Treue und seine Interessenwahrung weckt. Die Gründe müssen so gewichtig sein, dass die Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümer nicht mehr gesichert erscheint.