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Kann ich als Bürge Einwände erheben, die der Schuldner versäumt hat?

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Ja. Ihnen stehen die Einwendungen gegen den Bestand der Hauptschuld aus eigenem Recht zu, auch wenn der Hauptschuldner sie nicht vorgebracht hat. Ein Urteil, das nur gegen den Hauptschuldner ergangen ist, bindet Sie nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 13.09.2017 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1933)

Der Bürge kann auch Einwendungen gegen den Bestand der Hauptschuld erheben, die geltend zu machen der Hauptschuldner unterlassen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032108 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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