Zählen die Verkehrsregeln als Arbeitnehmerschutzvorschriften?
günstig für Versicherungsträger betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherte, Verletzte
Zu den Arbeitnehmerschutzvorschriften zählt nicht das gesamte Arbeitsrecht, sondern nur jene öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Leben, Gesundheit und Sittlichkeit bei der Arbeit schützen und deren Verletzung typischerweise mit Verwaltungsstrafe bedroht ist. Die allgemeinen Fahrregeln der Straßenverkehrsordnung gehören nicht dazu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Der Gesetzgeber versteht unter Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht das gesamte Arbeitsrecht in seiner Funktion als Schutzrecht der Arbeitnehmer, sondern bloß jenes Segment an arbeitsrechtlichen Normen, das von der Lehre als Arbeitnehmerschutzrecht im engeren Sinne bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um öffentlich-rechtliche Arbeitsrechtsnormen, die dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung dienen, auf unmittelbarem staatlichen Eingriff basieren und typischerweise als Sanktionsinstrumentarium die Verwaltungsstrafe vorsehen. Allgemeine Fahrregeln der Straßenverkehrsordnung gehören nicht zum Kreis der Arbeitnehmerschutzvorschriften.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften richten sich grundsätzlich an den Arbeitgeber und geben die Rahmenbedingungen und die Mindestanforderungen für die Schutzmaßnahmen vor.OGH 2 Ob 92/08f, 27.11.2008
- Hier: Verstoß gegen das Lenkverbot gemäß § 6 Abs 1 Z 18 KJBG-VO. Eine grob fahrlässige Übertretung dieser Arbeitnehmerschutzbestimmung liegt nicht vor, wenn der jugendliche Lenker im Unfallszeitpunkt bereits ausreichende praktische Kenntnisse besitzt.OGH 10 ObS 65/04p, 27.07.2004
- Die KJBG-VO stellt eine Arbeitnehmerschutzvorschrift im Sinne des § 213a ASVG dar.OGH 10 ObS 65/04p, 27.07.2004
- Die gemäß § 21 Abs 3 EisbG 1957 erlassene Betriebsvorschrift V 3 ist eine Dienstvorschrift, aber keine Arbeitnehmerschutzvorschrift.OGH 10 ObS 2338/96p, 05.11.1996
- Bestimmungen des KFG sind keine Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Hier: Beförderung von Personen auf der Ladefläche eines Lastkraftwagen), ebensowenig wie interne Dienstanweisungen.OGH 10 ObS 169/92, 15.09.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084412 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 10 ObS 95/25f, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 102/22y, 19.12.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 30/20f, 28.01.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 213a · Integritätsabgeltung
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