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Bin ich beim Betriebsausflug unfallversichert?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unfallversicherung
Bei gemeinsamen Veranstaltungen eines Betriebes besteht Versicherungsschutz, soweit die Teilnahme mit Ihrer Arbeit zusammenhängt. Die Veranstaltung muss allen Betriebsangehörigen offenstehen, alle sollen ohne ausdrücklichen Zwang teilnehmen und es muss eine gewisse Mindestbeteiligung geben. Außerdem muss die Betriebsleitung sie selbst veranstalten oder zumindest Planung und Durchführung mit ihrer Autorität tragen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 21.11.2022 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen stehen insoweit unter Versicherungsschutz als die Teilnahme an ihnen ein Ausfluss der Ausübung der Erwerbstätigkeit ist. Es muss sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung handeln, die allen Betriebsangehörigen offensteht, an der, wenn auch ohne ausdrücklichen Zwang, alle teilnehmen sollen und die eine gewisse Mindestbeteiligung aufweist. Die Gemeinschaftsveranstaltung muss vom Betriebsleiter selbst veranstaltet, zumindest aber bei der Planung und Durchführung von seiner Autorität getragen werden (hier dreitägiger Betriebsausflug nach Dubrovnik).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 26.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Beförderung im Auftrag des Betriebs

Wer über Auftrag der Betriebsleitung andere Betriebsangehörige im eigenen Fahrzeug zu Arbeitsstätten befördert, ist dabei Aufseher im Betrieb. Er erfüllt in diesem Teilbereich eine betriebliche Aufgabe, die sich auf die mitgeführten Kollegen erstreckt.

günstig für Arbeitgeber Betriebliche Mitnahme von Arbeitskollegen

Entscheidend ist, ob die Mitnahme eines Kollegen nicht aus persönlicher Gefälligkeit, sondern im Interesse des Betriebs und im Rahmen einer übertragenen Aufgabe erfolgt ist. Die Fahrt selbst muss dafür nicht eigens angeordnet worden sein. Es genügt, wenn sie zur Erledigung dieser Aufgabe gehört oder nach der bestehenden Übung dazu dient.

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