Braucht es einen Gerichtsbeschluss, wenn das Jugendamt mein Kind mitnimmt?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Nicht sofort. Hat der Jugendwohlfahrtsträger die Unterbringung im Rahmen seiner Befugnisse vorläufig selbst veranlasst und rechtzeitig eine gerichtliche Entscheidung beantragt, bleibt diese Maßnahme bis zur Entscheidung des Gerichts aufrecht. Ein Eingriff in die Obsorge ist immer nur das letzte Mittel und nur so weit zulässig, wie es zur Abwendung einer Gefährdung nötig ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
In Entsprechung des Grundsatzes der Familienautonomie soll den Familienmitgliedern die Obsorge solange gewahrt bleiben, als sich das mit dem Kindeswohl verträgt, sodass die Beschränkung der Obsorge nur das letzte Mittel sein und nur insoweit angeordnet werden darf, als dies zur Abwendung einer drohenden Gefährdung des Kindeswohls notwendig ist. Von einer solchen Vorkehrung darf das Gericht nur aus schwerwiegenden Gründen Gebrauch machen. An sich kann das Gericht zwar bis zur endgültigen Entscheidung nach den §§ 176 beziehungsweise 176a ABGB vorläufige dringende Maßnahmen treffen, solcher vorläufiger gerichtlicher Vorkehrungen bedarf es jedoch dann nicht, wenn der Jugendwohlfahrtsträger die Heimunterbringung im Rahmen seiner Befugnisse vorläufig selbst getroffen hat, sofern er nur rechtzeitig eine entsprechende gerichtliche Verfügung beantragt hat. Die vom Jugendwohlfahrtsträger getroffene vorläufige Maßnahme hat nämlich bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung Bestand.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Obsorgeübertragung gemäß § 181 ABGB nach Einschreiten des Jugendwohlfahrtsträgers im Rahmen der Interimskompetenz.OGH 5 Ob 154/23t, 19.10.2023
- Einmaliger Vorfall.OGH 1 Ob 151/22w, 14.09.2022
- Hier: § 185 Abs 1 und 2 ABGB.OGH 7 Ob 213/18a, 19.12.2018
- Ob gelindere Mittel ausreichen, ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 2 Ob 191/18d, 30.10.2018
- Das gilt auch für den Entzug der Obsorge im Teilbereich Vermögensverwaltung.OGH 2 Ob 191/18d, 30.10.2018
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- § 181 ABGB idF KindNamRÄG 2013 blieb inhaltlich gegenüber § 176 ABGB idF vor dem KindNamRÄG 2013 unverändert.OGH 8 Ob 48/14p, 26.06.2014
- Bei der Entscheidung ist ausschließlich das Wohl des Kindes maßgebend, wobei eine Änderung der Obsorgeverhältnisse nur als äußerste Notmaßnahme unter Anlegung eines strengen Maßstabs und nur insoweit angeordnet werden darf, als dies zur Abwendung einer drohenden Gefährdung notwendig ist.OGH 8 Ob 48/14p, 26.06.2014
- Wegen des damit regelmäßig verbundenen Eingriffs in das Recht auf Achtung des Privat‑ und Familienlebens (Art 8 EMRK) darf sie nur das letzte Mittel sein und nur soweit angeordnet werden, als das zur Abwendung einer drohenden Gefährdung des Kindeswohls notwendig ist.OGH 8 Ob 7/14h, 24.03.2014
- Diese Grundsätze gelten für den Anwendungsbereich des § 176 Abs 1 ABGB ebenso wie für die Interimskompetenz des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB, wenn im Bereich von Pflege und Erziehung Gefahr im Verzug ist.OGH 1 Ob 4/12p, 24.05.2012
- Insgesamt ist zwar bei der Frage der Entziehung der Elternrechte der Wunsch des Kindes allein nicht entscheidend, jedoch ist dieser Wunsch bei entsprechendem Alter des Kindes doch zu berücksichtigen.OGH 8 Ob 304/00i, 11.01.2001
- Es kommt nicht darauf an, ob die Erziehung bei dritten Personen für das Kind besser wäre als die ordnungsgemäße Erziehung bei der Mutter oder bei Verwandten, vielmehr ist maßgeblich, ob bei der Übertragung der Obsorge an ein Familienmitglied eine Gefährdung des Kindeswohls zu befürchten wäre.OGH 1 Ob 218/98k, 25.08.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048712 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 9 Ob 127/25d, 23.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 4/25s, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 29/24h, 22.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 154/23t, 19.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/22g, 08.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 183/17y, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
- ABGB § 215 · Allgemeine Grundsätze
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