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Haftet der Bauleiter für eine ungesicherte Baugrube?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Bauarbeiter, Bauleiter, Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger
Ja. Wer als Bauleiter zulässt, dass ihm unterstellte Arbeiter in einer vorschriftswidrig angelegten, nicht abgestützten und teilweise mit Wasser gefüllten Grube arbeiten, handelt grob fahrlässig. Gleichgültigkeit gegenüber den Schutzvorschriften wiegt bei besonders gefährlichen Arbeiten besonders schwer.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1969)

Grobe Fahrlässigkeit eines Bauleiters, der es zulässt, dass ihm unterstellte Arbeiter in einer vorschriftswidrig angelegten, nicht gepölzten und teilweise von Wasser gefüllten Künette tätig wurden.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085362 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Eigenes Verschulden beim Unfallregress

Der Dienstgeber muss dem Sozialversicherungsträger nur dann Ersatz leisten, wenn er den Arbeitsunfall selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für schweres Verschulden anderer Personen haftet er in diesem Zusammenhang nicht.

günstig für Arbeitgeber Sturz auf dem Betriebsweg

In der Regel nicht. Ist Ihr Sturz ein Arbeitsunfall, muss Ihnen der Arbeitgeber den Schaden grundsätzlich nur ersetzen, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat. Dieser Schutz gilt auch dann, wenn er seine Streupflicht verletzt hat oder als Halter des Weges verantwortlich wäre.

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