Haftet der Bauleiter für eine ungesicherte Baugrube?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1969)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gleichgültigkeit gegenüber Arbeitnehmerschutzvorschriften in Verbindung mit der besonderen Gefährlichkeit von Abbrucharbeiten.OGH 8 ObA 34/22s, 25.05.2022
- Gleichgültigkeit gegenüber Arbeitnehmerschutzvorschriften in Verbindung mit der Aushebung einer 1,25 m tiefen und völlig ungesicherten Künette.OGH 2 Ob 89/08i, 28.04.2008
- Hier: Keine grobe Fahrlässigkeit bei bloß 1,8 Meter tiefer, abgeböschter Künette.OGH 2 Ob 202/81, 12.10.1982
- Haftung eines Vorarbeiters.OGH 8 Ob 71/72, 16.05.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085362 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 8 ObA 20/23h, 24.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 34/22s, 25.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Dienstgeber muss dem Sozialversicherungsträger nur dann Ersatz leisten, wenn er den Arbeitsunfall selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für schweres Verschulden anderer Personen haftet er in diesem Zusammenhang nicht.
In der Regel nicht. Ist Ihr Sturz ein Arbeitsunfall, muss Ihnen der Arbeitgeber den Schaden grundsätzlich nur ersetzen, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat. Dieser Schutz gilt auch dann, wenn er seine Streupflicht verletzt hat oder als Halter des Weges verantwortlich wäre.