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Haftet der Wegehalter für eine seit Jahren aufgewölbte Baumwurzel?

günstig für Geschädigter betrifft Fußgänger, Radfahrer, Wegehalter, Gemeinden
Ja. Wer für einen Weg verantwortlich ist und jahrelang eine rund zehn Zentimeter hohe Erhebung des Asphalts durch eine hineinwachsende Baumwurzel bestehen lässt, handelt grob fahrlässig. Er haftet Ihnen daher für Schäden aus dem mangelhaften Zustand des Weges.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 26.05.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Ein Wegehalter handelt grob fahrlässig, wenn er Jahre hindurch eine rund 10 cm hohe Erhebung des Asphaltbelags belässt, die sich durch eine in den Weg hineinwachsende Baumwurzel gebildet hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Maßstab der groben Fahrlässigkeit

Grob fahrlässig handelt nur, wer auffallend und ungewöhnlich sorglos ist, so wie es sonst nur bei besonders nachlässigen oder leichtsinnigen Menschen vorkommt. Der Verstoß muss einen Schaden nicht bloß möglich, sondern sogar wahrscheinlich erscheinen lassen und auch persönlich schwer vorwerfbar sein.

günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß

Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.

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