Muss ich vor der Klage die Schlichtungsstelle abwarten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verweigerung der Mitwirkung an der Konstituierung eines Schlichtungsgremiums.OGH 9 ObA 88/11y, 25.11.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124078 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 128/19k, 27.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 581 · Begriff
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bevor Sie wegen des Entzugs von Licht oder Luft durch Bäume klagen, müssen Sie zuerst eine Schlichtung, einen Antrag bei Gericht oder eine Mediation versuchen. Erst wenn seither drei Monate ohne Einigung vergangen sind, steht Ihnen der Weg zum Gericht offen. Ob der Nachbar davon überhaupt erfahren hat, spielt dabei keine Rolle.
Sie dürfen selbst klagen, solange noch kein vollstreckbarer Titel besteht. Auf den Ausgang eines Verfahrens, das jemand anderer führt, müssen Sie nicht warten. Das gilt besonders dann, wenn verschiedene Anwälte die Ansprüche unterschiedlich begründen und der Ausgang deshalb nicht derselbe sein muss.