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Darf die Gegenseite einen eigenen anderen Sachverhalt behaupten?

günstig für Antragsteller betrifft Arbeitgeber, Interessenvertretungen, Arbeitnehmer
Im besonderen Feststellungsverfahren legt der Oberste Gerichtshof nur den Sachverhalt zugrunde, den der Antragsteller behauptet hat. Die Gegenseite kann dem nicht mit einem Gegenantrag begegnen, der einen abweichenden Sachverhalt behauptet. Sie darf aber einen eigenen Feststellungsantrag stellen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Dem Antragsgegner ist es in einem Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG verwehrt, dem Antrag des Antragstellers nicht nur durch den Antrag auf Abweisung des Feststellungsvertrages, sondern überdies durch einen auf Feststellung des gegenteiligen Rechtes oder Rechtsverhältnisses, insbesondere durch einen auf die Negation des Feststellungsantrages des Antragstellers gerichteten Gegenantrag entgegenzutreten und die Bestimmung des § 54 Abs 4 ASGG, wonach der OGH seiner Entscheidung (ausschließlich) den vom Antragsteller behaupteten Sachverhalt zugrunde zu legen hat, dadurch zu umgehen, dass er zu Begründung eines Gegenantrages einen anderen, von jenem des Antragstellers abweichenden Sachverhalt behauptet. Es bleibt aber dem Antragsgegner grundsätzlich unbenommen, einen eigenen, den Bestimmungen des § 54 Abs 2 ASGG entsprechenden Feststellungsantrag zu stellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085670 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Zuweisung gegen den Willen im Aufteilungsverfahren

Nach der neueren Entscheidung sind Sie dadurch nicht nachteilig betroffen, wenn das Gericht der Gegenseite eine Liegenschaft zuweist, obwohl diese ihren Antrag zuletzt nicht mehr aufrechthielt; darauf berufen kann sich nur die Gegenseite selbst. Der Rechtssatz gibt die ältere Sicht wieder, wonach die Bestimmtheit des Begehrens und die Bindung des Gerichts daran vor allem Verfahrensfragen sind und es unbillig sein könnte, jemandem eine Rechtsstellung aufzudrängen.

günstig für Antragsgegner Abänderungsantrag im Außerstreitverfahren

Nur eingeschränkt. Ein Abänderungsantrag soll eine falsche Tatsachengrundlage beseitigen, nicht eigene Fehler in der Verfahrensführung reparieren. Sie müssen selbst behaupten und beweisen, dass Sie die neuen Beweismittel ohne Ihr Verschulden nicht schon im Hauptverfahren vorbringen konnten; sonst wird der Antrag zurückgewiesen.

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