Ist meine Frist gehemmt, solange das Musterverfahren läuft?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Weicht der Individualanspruch der Arbeitnehmer davon ab, so ist er von der Hemmungswirkung nicht erfasst, auch wenn das Feststellungsurteil wegen Ähnlichkeit im anspruchsbegründenden Sachverhalt gewisse Präjudizwirkungen hat.OGH 8 ObA 1/05p, 28.04.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085747 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 9 ObA 48/18a, 28.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 60/18s, 28.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 61/18p, 28.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das besondere arbeitsrechtliche Feststellungsverfahren eignet sich nur für Sachverhalte, aus denen sich eindeutige Rechtsfolgen ergeben. Die Gerichte sollen unbestimmte Gesetzesbegriffe nicht allgemein und losgelöst vom Einzelfall abgrenzen, etwa durch eine feste Obergrenze für eine nur vorübergehende Beschäftigung.
Eine Klage auf Feststellung hält die Verjährung nur für das Rechtsverhältnis auf, um das es dabei geht, und für die daraus abgeleiteten Ansprüche. Wenn Sie feststellen lassen wollen, dass Ihr Dienstverhältnis fortbesteht, sind Ansprüche aus dessen Beendigung davon nicht erfasst. Um deren Verfall oder Verjährung zu verhindern, müssen Sie zusätzlich ein Eventualbegehren stellen.