Zum Inhalt springen

Gibt es eine feste Regel, worüber aufgeklärt werden muss?

betrifft Konsumenten, Unternehmer, Bankkunden, Käufer, Verkäufer
Nein. Was Ihr Vertragspartner Ihnen sagen muss, richtet sich nach den Umständen Ihres Falles und nach dem, was im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist. Je größer der drohende Schaden ist, desto strenger ist der Maßstab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (60 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Wann die Aufklärungspflicht des Vertragspartners nach der Übung des redlichen Verkehrs besteht, ergibt sich jeweils aus dem Umständen des Einzelfalls.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111165 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 60.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Aufklärungspflicht vor Vertragsabschluss
Vertragsrecht · Aufklärungspflicht vor dem Vertragsabschluss
Vertragsrecht · Grenzen der Aufklärungspflicht vor Vertragsabschluss
Vertragsrecht · Aufklärungspflicht vor Vertragsabschluss
Vertragsrecht · Aufklärungspflicht des Vertragspartners