Trage ich Mitschuld, wenn der Tankwagenfahrer meinen Öltank überfüllt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Unternehmen als verfügungsberechtigte Person durfte auf die Expertise des nach dem OÖ LuftREnTG Überprüfungsberechtigten sowie des beauftragten Wartungsunternehmens, die beide bei den regelmäßigen Überprüfungen/Wartungen ausdrücklich bestätigten, dass die Anlage in Ordnung sei, den einschlägigen Bestimmungen entspreche und weiter betrieben werden könne.OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023
- Ein Mitverschulden ist in der Regel zu verneinen, wenn der Geschädigte einen dazu befugten Gewerbetreibenden mit der Herstellung einer Anlage beauftragt und die erforderliche behördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage erwirkt hat.OGH 1 Ob 1/09t, 26.02.2009
- Hier war den Organen bzw Repräsentanten der Klägerin eine schuldhafte Mitwirkung am eingetretenen Ölunfall nicht vorzuwerfen, zumal keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass ihnen das Fehlen der technisch notwendigen Füllleitung, das zum Aufschäumen des Heizöls geführt hatte, erkennbar gewesen wäre.OGH 1 Ob 1/09t, 26.02.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0088981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Begriff der Verwendung eines Fahrzeugs in den Kfz-Haftpflichtbedingungen darf nicht enger verstanden werden als der Betrieb nach dem Haftpflichtgesetz. Ein Fahrzeug wird auch dann verwendet, wenn sein Motor für Arbeitsvorgänge genutzt wird, etwa beim Abpumpen von Öl aus einem Tankfahrzeug. Schäden durch das Überfüllen des Tanks deckt daher die Haftpflichtversicherung.
Wenn er schon durch seine Art die Umgebung weit über das im modernen Leben übliche Maß hinaus gefährdet, muss der Inhaber auch ohne Verschulden für Schäden aufkommen. Das gilt nur, wenn die Gefahr regelmäßig und allgemein besteht, nicht wenn ein harmloser Betrieb im Einzelfall gefährlich wird. Das Unternehmen eines Feuerwerkers zählt dazu.