Wann haftet ein Betrieb auch ohne jedes Verschulden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 28.06.2016 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Person, die im privaten Kreis Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abschießt, unterliegt nicht generell der Gefährdungshaftung. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.OGH 7 Ob 203/15a, 16.12.2015
- Durch die Emission von Zertifikaten (ADCs, Austrian Depositary Certificates), durch die bestimmte ausländische Aktien in Österreich handelbar gemacht werden, erfolgt keine substantielle Erhöhung der Risiken gegenüber dem Handel mit anderen Beteiligungen, sodass für eine auf Analogie zum EKHG und PHG gegründete Gefährdungshaftung der Zertifikatsemittentin keine Grundlage besteht.OGH 6 Ob 56/15a, 23.10.2015
- Auch das gewerbsmäßige Abbrennen von Feuerwerken ist ein „gefährlicher Betrieb“ mit der Folge einer verschuldensfreien Gefährdungshaftung des Unternehmers.OGH 9 Ob 1/10b, 26.01.2010
- Eine Wassersprunganlage ist kein gefährlicher Betrieb.OGH 9 Ob 70/06v, 15.11.2006
- Hier: Gokart.OGH 10 Ob 28/00s, 25.07.2000
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Betrieb eines Selbstbedienungs-Sonnenstudios.OGH 1 Ob 26/00f, 22.02.2000
- Noch dazu muss dabei auch die Gefahr des Eintritts eines außergewöhnlich hohen Schadens bestehen.OGH 1 Ob 26/00f, 22.02.2000
- Autodromanlage ist kein gefährlicher Betrieb.OGH 1 Ob 824/81, 27.01.1982
- Ein Haus kann, was die Gefährlichkeit betrifft, einem Eisenbahnbetrieb oder dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges nicht gleichgestellt werden.OGH 1 Ob 624/77, 30.11.1977
- Hier: Bauunternehmer nimmt ausnahmsweise eine Sprengung vor.OGH 5 Ob 873/76, 21.12.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 2 Ob 129/15g, 28.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei Schadenersatzansprüchen ohne Vertrag kommt es auf den Ort an, an dem der Schädiger gehandelt hat, bei einem Unterlassen auf den Ort, an dem er hätte handeln müssen. Das gilt für jede Art der Haftung, also auch ohne Verschulden. Auch wenn Ihnen nur ein Vermögensschaden entstanden ist, genügt es nicht, dass er sich in Österreich auswirkt.
Ja, das kann sein. Wer eine Ölfeuerungsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass Errichtung und Betrieb den dafür erlassenen Vorschriften entsprechen. Unterlässt er das, muss er den Schaden mittragen, der durch das Überfüllen des Tanks außerhalb eines nicht ordnungsgemäß ausgeführten Tankraums entsteht. Kein Mitverschulden trifft ihn in der Regel, wenn er einen befugten Gewerbetreibenden beauftragt und die behördliche Genehmigung erwirkt hat.