Was gilt, wenn ich einen Angriff nur irrtümlich annahm?
günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigte, Angegriffene, Verletzte
Nehmen Sie einen Angriff irrtümlich an und gehen dabei zu weit, kommt es auf Ihre Gemütslage an. Handeln Sie aus Zorn oder ähnlichen Antrieben, bleiben Sie für vorsätzliches Handeln verantwortlich. Handeln Sie aus Furcht, Schrecken oder Bestürzung, kommt nur eine Haftung für ein Fahrlässigkeitsdelikt in Betracht, auch wenn Sie den Irrtum selbst nicht fahrlässig verursacht haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.11.2019 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Notwehrüberschreitung aus sthenischen Affekten macht den Täter bei Putativnotwehr - ebenso wie im Fall einer tatsächlich gegebenen Notwehrsituation - für sein vorsätzliches Handeln verantwortlich. Bei Putativnotwehrexzess aus asthenischen Affekten kann Haftung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes eintreten, mag auch der Irrtum über den rechtfertigenden Sachverhalt an sich nicht fahrlässig bewirkt worden sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zivilrechtliche Haftung bei Notwehrüberschreitung.OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019
- § 8 StGB unterscheidet hinsichtlich der irrtümlichen Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts nicht nach den Gründen des Tatsachenirrtums und schließt die Vorsatzstrafbarkeit auch bei einem auf sthenischen Affekt beruhenden Irrtum aus.OGH 15 Os 128/18i, 21.11.2018
- Sowohl Notwehrüberschreitung aus asthenischem Affekt (§ 3 Abs 2 StGB) als auch Putativnotwehr (§ 8 StGB) und demzufolge auch Putativnotwehrexzess schließen jedenfalls die Strafbarkeit für vorsätzliche Tatbegehung aus und bewirken Straflosigkeit des Täters, soweit nicht dessen strafrechtliche Haftung für ein entsprechendes Fahrlässigkeitsdelikt in Betracht kommt.OGH 13 Os 146/93, 10.11.1993
- Tatbegehung in Ausübung notwendiger Verteidigung ist Voraussetzung sowohl des Rechtfertigungsgrundes der Notwehr als auch des Entschuldigungsumstandes der Putativnotwehr.OGH 10 Os 124/86, 30.09.1986
- (Putativnotwehrüberschreitung) Notwehrüberschreitung auch aus einem sthenischen Affekt.OGH 11 Os 117/84, 20.12.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089390 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) Art. 3
- StGB § 8 · Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhaltes
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