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Was gilt, wenn ich einen Angriff nur irrtümlich annahm?

günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigte, Angegriffene, Verletzte
Nehmen Sie einen Angriff irrtümlich an und gehen dabei zu weit, kommt es auf Ihre Gemütslage an. Handeln Sie aus Zorn oder ähnlichen Antrieben, bleiben Sie für vorsätzliches Handeln verantwortlich. Handeln Sie aus Furcht, Schrecken oder Bestürzung, kommt nur eine Haftung für ein Fahrlässigkeitsdelikt in Betracht, auch wenn Sie den Irrtum selbst nicht fahrlässig verursacht haben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.11.2019 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Notwehrüberschreitung aus sthenischen Affekten macht den Täter bei Putativnotwehr - ebenso wie im Fall einer tatsächlich gegebenen Notwehrsituation - für sein vorsätzliches Handeln verantwortlich. Bei Putativnotwehrexzess aus asthenischen Affekten kann Haftung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes eintreten, mag auch der Irrtum über den rechtfertigenden Sachverhalt an sich nicht fahrlässig bewirkt worden sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089390 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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