Ist das Urteil unwirksam, wenn der Spruch missglückt ist?
betrifft Angeklagte, Verteidiger, Staatsanwaltschaft
Spruch und Begründung eines Urteils bilden ein untrennbares Ganzes. Ist der Spruch unglücklich formuliert, schadet das nicht, wenn aus der Begründung deutlich hervorgeht, welches Verhalten zu dieser Beurteilung geführt hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 15.05.2024 (71 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Da Spruch und Gründe ein untrennbares Ganzes bilden, kommt einer verfehlten Fassung des Spruches keine Bedeutung zu, wenn in den Gründen deutlich dargetan wird, welches Verhalten zur Unterstellung der Tat laut Spruch Anlass gab.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Entscheidungsgründe sind stets in ihrer Gesamtheit samt Erkenntnis (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) heranzuziehen.OGH 15 Os 146/04, 13.01.2005
- Hier: Die Anführung des Reinheitsgehaltes des Cannabisharzes erfolgte in den Urteilsgründen.OGH 11 Os 44/01, 11.06.2001
- Hier: In den - mit dem Spruch eine Einheit bildenden - Entscheidungsgründen wird der Beginn des betreffenden Tatzeitraums hinreichend deutlich.OGH 14 Os 112/00, 17.10.2000
- Bei Beurteilung der Beschwerdebehauptung, der Ausspruch des Gerichtshofes sei undeutlich, sind der Urteilsspruch und die Entscheidungsgründe als ein untrennbares Ganzes zugrunde zu legen.OGH 11 Os 48/92, 02.06.1992
- Die Entscheidungsgründe bilden mit dem Urteilsspruch eine Einheit.OGH 13 Os 168/88, 30.03.1989
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Subjektive Tatbestandsmerkmale (des § 107 Abs 1 StGB) nur in den Urteilsgründen.OGH 12 Os 44/87, 14.05.1987
- Kein Feststellungsmangel, wenn in den Entscheidungsgründen ausdrücklich auf den Urteilsspruch Bezug genommen wird.OGH 9 Os 139/86, 24.09.1986
- Keine Undeutlichkeit des Urteilsspruches im Sinn des § 281 Abs 1 Z 3 in Verbindung mit § 260 Abs 1 Z 1 StPO, wenn aus dem Zusammenhang des Spruchs mit dem Urteilsgründen mit hinreichender Deutlichkeit hervorgeht, von welchem strafrechtlich relevanten Wert des Diebguts das Erstgericht ausging.OGH 11 Os 16/85, 19.03.1985
- Ob ein Urteilsspruch undeutlich ist, ist daher nach dem Urteil in seiner Gesamtheit zu beurteilen.OGH 11 Os 14/85, 31.01.1985
- Die Entscheidungsgründe können zur Auslegung einer bloß missverständlichen Formulierung des Urteilsspruchs herangezogen werden.OGH 11 Os 194/81, 10.04.1982
- Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO.OGH 13 Os 148/81, 15.10.1981
- Wechselseitige Heranziehung zur Ergänzung zulässig.OGH 10 Os 32/78, 01.03.1978
- Eine Qualifikation muss ein Spruch stehen.OGH 13 Os 147/76, 23.11.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0098734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 71.
- OGH 15 Os 156/23i, 15.05.2024
- OGH 23 Ds 4/19v, 08.06.2020
Im Gesetz
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