Ist das Urteil nichtig, wenn die rechtliche Begründung fehlt?
betrifft Angeklagter, Verteidiger, Beschuldigter
Nein. Fehlen im Urteil die rechtlichen Erwägungen, begründet das für sich keine Nichtigkeit, solange die Lösung im Ergebnis richtig ist. Auch eine verfehlte rechtliche Begründung schadet nicht, wenn der Schluss im Ergebnis zutrifft. Eine Beschwerde, die nur das Fehlen von Rechtsausführungen bemängelt, ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 02.07.2026 (57 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1988)
Das Fehlen von Erläuterungen zu der im Ergebnis richtigen Lösung einer Rechtsfrage zieht weder aus materiell-rechtlichen noch aus formell-rechtlichen Gründen eine Urteilsnichtigkeit nach sich.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Kritik an einer isoliert hervorgehobenen, im Rahmen rechtlicher Erwägungen verwendeten Formulierung.OGH 14 Os 61/23m, 25.03.2025
- Rechtliche Erwägungen in den Entscheidungsgründen sind kein Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde.OGH 13 Os 82/15f, 09.03.2016
- Hier: Nichteintreten der Verjährung.OGH 15 Os 113/12z, 27.02.2013
- Das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung im engeren Sinn hat ebenso wie die Unterlassung einer sachverhaltsmäßigen Begründung für die Gewährung (teil-)bedingter Strafnachsicht keine Urteilsnichtigkeit im Sinn der Z 11 zur Folge (vgl WK-StPO § 281 Rz 681, 688, 691).OGH 12 Os 46/08v, 15.05.2008
- Auch eine verfehlte rechtliche Beurteilung in den Entscheidungsgründen ist unbeachtlich, wenn nur im Ergebnis der zutreffende rechtliche Schluss gezogen wurde (§§ 259, 260 Abs 1 Z 2 StPO; WK-StPO § 281 Rz 413 f).OGH 13 Os 12/06y, 03.05.2006
- Fehlende rechtliche Erwägungen bilden keinen Nichtigkeitsgrund.OGH 13 Os 58/04, 14.07.2004
- Eine Rechtsfrage kann unter dem Gesichtspunkt der Z 5 nicht bekämpft werden.OGH 14 Os 79/99, 31.08.2001
- Die mangelnde Erörterung von Rechtsfragen in den Entscheidungsgründen begründet an sich keine Nichtigkeit.OGH 14 Os 108/93, 13.07.1993
- Das bloße Fehlen von Rechtsausführungen stellt überhaupt keinen Nichtigkeitsgrund dar.OGH 12 Os 73/92, 24.09.1992
- Das bloße Fehlen einer rechtlichen Begründung schafft keine Urteilsnichtigkeit.OGH 13 Os 131/91, 19.02.1992
- Der Umstand, dass das Urteil entgegen § 270 Abs 2 Z 5 StPO die Erwägungen nicht anführt, von denen das Gericht bei der Entscheidung einer Rechtsfrage abgeleitet wurde, stellt keinen der im § 281 Abs 1 StPO taxativ aufgezählten Nichtigkeitsgründe her (SSt 20/70 im Text uva).OGH 13 Os 139/88, 22.12.1988
- Eine Rechtsrüge, die bloß das Fehlen von Rechtsausführungen in den Entscheidungsgründen bemängelt, ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.OGH 15 Os 59/88, 03.05.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0100877 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 57.
- OGH 14 Os 1/26t, 02.07.2026
- OGH 15 Os 106/18d, 26.09.2018
- OGH 11 Os 149/16w, 21.03.2017
Im Gesetz
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