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Ist das Urteil nichtig, wenn die rechtliche Begründung fehlt?

betrifft Angeklagter, Verteidiger, Beschuldigter
Nein. Fehlen im Urteil die rechtlichen Erwägungen, begründet das für sich keine Nichtigkeit, solange die Lösung im Ergebnis richtig ist. Auch eine verfehlte rechtliche Begründung schadet nicht, wenn der Schluss im Ergebnis zutrifft. Eine Beschwerde, die nur das Fehlen von Rechtsausführungen bemängelt, ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 02.07.2026 (57 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Das Fehlen von Erläuterungen zu der im Ergebnis richtigen Lösung einer Rechtsfrage zieht weder aus materiell-rechtlichen noch aus formell-rechtlichen Gründen eine Urteilsnichtigkeit nach sich.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0100877 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 57.

Im Gesetz

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