Zählt bei einem Urteil nur der Spruch oder auch die Begründung?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Was ein Urteil genau anordnet, ergibt sich aus seinem Spruch. Ist dessen Tragweite unklar, wird die Begründung der Entscheidung zur Auslegung herangezogen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (118 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Die Entscheidungsgründe sind für die Auslegung der Tragweite des Spruches heranzuziehen (SZ 25/121, 6 Ob 122/62).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ansprüche nach dem EKHG und AHG;OGH 1 Ob 115/23b, 23.01.2024
- Hier: Dass mit der Sicherstellung „physischer und elektronischer Kopien“ Kopien von Geschäftsunterlagen und sonstigen Unterlagen im Zusammenhang mit dem vermuteten Kartellverstoß beim Vertrieb von Holzpellets gemeint sind, erschließt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidung (16 Ok 10/15d).OGH 16 Ok 7/22y, 19.01.2023
- Gilt auch für Schiedssprüche.OGH 18 OCg 4/19s, 15.05.2019
- Auslegungsbedürftigkeit zweier Titel iZm dem Exekutionsantrags‑Vorbringen.OGH 3 Ob 202/17b, 24.01.2018
- Zur Frage des Umfangs einer gemäß § 132 Abs 1 AußStrG vorweg erteilten pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.OGH 4 Ob 180/17z, 23.01.2018
Alle 27 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Auslegung des im Verbot genannten Begriffs „Dritte“.OGH 4 Ob 97/16t, 15.06.2016
- Hier: Unter „Mitarbeitern“ der Klägerin sind ‑ was nach dem Wortsinn gerade noch möglich ist ‑ auch Personen zu verstehen, die ohne Eingliederung in den Betrieb mit bestimmten Dienstleistungen beauftragt wurden.OGH 4 Ob 127/14a, 17.09.2014
- Hier: Im Zusammenhang mit der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses in einem Verbandsprozess.OGH 2 Ob 215/10x, 27.02.2012
- Führt bei einem Exekutionstitel die Auslegung des Spruchs nach dem gewöhnlichen Wortsinn zu keinem Ergebnis, ist auch die der Entscheidung beigegebene Begründung heranzuziehen.OGH 2 Ob 215/10x, 27.02.2012
- Hier: Zuweisung von Schulden im ehelichen Aufteilungsverfahren.OGH 9 Ob 59/03x, 21.05.2003
- Dies kann jedoch nie dazu führen, dass dadurch die Entscheidung einen Inhalt bekommt, der mit der Formulierung des Spruchs geradezu im Widerspruch steht.OGH 9 Ob 59/03x, 21.05.2003
- Besteht der Exekutionstitel in einer nach Spruch und Gründen getrennten Entscheidung, so ist bei der Erledigung des Exekutionsantrags für die Auslegung des Exekutionstitels allein der Spruch maßgebend.OGH 3 Ob 18/02x, 24.05.2002
- Bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen das im Titel ausgesprochene Unterlassungsgebot vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung zunächst streng vom Wortlaut des Exekutionstitels auszugehen. Ist allerdings der Wortsinn des zu vollziehenden Spruches nicht völlig eindeutig, so sind auch die Entscheidungsgründe zur Auslegung heranzuziehen.OGH 3 Ob 280/00y, 23.05.2001
- Ist der Wortlaut des Spruches völlig klar, können Widersprüche in der Urteilsbegründung nicht zu einer von seinem eindeutigen Wortsinn abweichenden Auslegung des Urteilsspruchs führen.OGH 9 Ob 99/00z, 20.09.2000
- Die objektiven Grenzen der Rechtskraft, die Auskunft über die Entscheidungwirkungen in sachlicher Hinsicht geben, werden somit gemäß § 411 ZPO auf den durch Klage oder Widerklage geltend gemachten "Anspruch" bezogen.OGH 3 Ob 150/98z, 24.11.1999
- Die Gründe der Entscheidung bleiben von der Bindungswirkung gewöhnlich ausgegrenzt. Das gilt gerade auch für jene Tatsachenfeststellungen, die sich auf den geltend gemachten rechtserzeugenden Sachverhalt (den Klagegrund) beziehen. Den Klagegrund definieren jedoch häufig auch Tatsachenbehauptungen zu Vorfragen, ohne deren Lösung eine Entscheidung über das Klagebegehren nicht möglich wäre.OGH 3 Ob 150/98z, 24.11.1999
- Für die Auslegung des rechtsgestaltenden Aufteilungsbeschlusses im Verfahren nach den §§ 229 ff AußStrG sind die Grundsätze des Aufteilungsverfahrens anzuwenden.OGH 1 Ob 256/97x, 27.01.1998
- Hat die Beklagte den Unterlassungsanspruch (letztlich) anerkannt, dann ist die Begründung des Anspruches durch die Klägerin maßgebend.OGH 4 Ob 71/95, 19.09.1995
- Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rechtskraftwirkung eines abweisenden Urteils festgestellt werden soll.OGH 2 Ob 25/89, 12.09.1989
- Patent - ImpugnationsklageOGH 3 Ob 154/79, 23.01.1980
- OppositionsklageOGH 3 Ob 125/79, 19.09.1979
- Nur bei Zweifel über die Tragweite des Spruches.OGH 1 Ob 516/76, 12.05.1976
- Soll der vom Gericht gewollte, im Spruch aber nicht klar und eindeutig formulierte Inhalt der Sachentscheidung erkannt werden, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen.OGH 7 Ob 188/74, 10.10.1974
- Ein mehrgliedriger Spruch ist in seiner Gesamtheit zu betrachten (hier Haftung für die Kosten im Umfang des § 10 Abs 4 AKB).OGH 7 Ob 99/72, 19.04.1972
- Es bedarf aber keiner Auslegung des Spruches, wenn daraus der Inhalt der Entscheidung eindeutig hervorgeht.OGH 5 Ob 143/68, 04.09.1968
- § 382 Z 8 EO Bewilligung des abgesonderten Wohnortes.OGH 1 Ob 121/68, 16.05.1968
- In den Entscheidungsgründen wurde die Identität des Beklagten bzw Verpflichteten (Jobschreibieser = Jobstreibitzer) festgestellt. Spruch und Gründe bilden eine Einheit!OGH 3 Ob 164/65, 01.12.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 118.
- OGH 5 Ob 141/25h, 18.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 131/23k, 02.04.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 115/23b, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 175/21b, 25.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 192/21k, 06.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 151/21y, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 228/20w, 01.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 171/19v, 25.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 7/20f, 20.04.2020
- OGH 5 Ob 102/19i, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 6
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 411
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Spruch und Begründung bei Rechtskraft
Exekution · Auslegung des Exekutionstitels
Verfahrensrecht · Auslegung des Urteilsspruchs
Verfahrensrecht · Auslegung gerichtlicher Entscheidungen
Strafrecht · Spruch und Begründung im Strafurteil