Kann ich das Urteil bekämpfen, weil es von der Anklage abweicht?
günstig für Ankläger betrifft Angeklagte, Verteidiger, Beschuldigte
Wurden Sie wegen einer für Sie günstigeren Tat verurteilt als angeklagt und überschneiden sich die Vorwürfe, genügt der bloße Hinweis auf die Abweichung nicht. Sie müssen im Rechtsmittel nachvollziehbar darlegen, dass Sie sich bei diesem geänderten rechtlichen Gesichtspunkt anders verteidigt hätten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Zur Darstellung des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 8 StPO bedarf es bei einer zu Gunsten des Beschwerdeführers erfolgten Abweichung zwischen den dem Schuldspruch und dem Anklagetenor zu Grunde liegenden, einander überdeckenden Tatbildern eines Vorbringens, das plausibel macht, dass der Beschwerdeführer mit Blick auf den veränderten rechtlichen Gesichtspunkt eine andere Verteidigungsstrategie gewählt hätte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anklage wegen Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und Verurteilung wegen gefährlicher Drohung nach § 107 Abs 1 StGB.OGH 15 Os 104/24v, 13.11.2024
- Die Plausibilität einer anderen Verteidigungsstrategie liegt bei bloß geänderter Beteiligungsform nur dann auf der Hand, wenn sich die Urteilsfeststellungen über die Tathandlungen und der Anklagevorwurf im Tatsächlichen nicht überdecken (so schon 14 Os 151/10b, 11 Os 56/10k). Bei Abweichungen bloß geringerer Relevanz bedarf es auch in einem solchen Fall eines entsprechenden Vorbringens.OGH 14 Os 110/20p, 18.02.2021
- Hier: Verurteilung als Beitrags‑ statt als Bestimmungstäter.OGH 14 Os 110/20p, 18.02.2021
- Hier: Anklage wegen eines Vergehens nach §§ 15, 127, 129 Abs 1 Z 1 StGB und Schuldspruch wegen eines Vergehens nach § 125 StGB.OGH 13 Os 32/20k, 17.06.2020
- Hier: Anklage wegen des Verbrechens nach §§ 127, 131 erster Fall StGB und Schuldspruch wegen der Vergehen der § 135 Abs 1 und § 105 Abs 1 StGB.OGH 12 Os 162/10f, 29.03.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126786 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 14 Os 110/20p, 18.02.2021
Im Gesetz
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