Darf mich das Strafgericht ungehört zu Schadenersatz verurteilen?
günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Opfer, Privatbeteiligte
Über die privatrechtlichen Ansprüche des Opfers darf das Strafgericht nicht entscheiden, ohne den Angeklagten dazu gehört zu haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ohne Anhören des Angeklagten kann eine Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche nicht erfolgen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass die „Ergebnisse des Strafverfahrens“ nur dann eine „ausreichende Grundlage für eine […] Beurteilung des geltend gemachten privatrechtlichen Anspruchs“ iSd § 366 Abs 2 StPO bieten, wenn § 245 Abs 1a StPO entsprochen wurde, ergibt sich schon aus dem Wortlaut dieser (zwingend anzuwendenden) Bestimmung, der (auch) auf die Vernehmung des Angeklagten abstellt und somit neben dem rechtlichen Gehör auch die Sachverhaltsklärung anspricht. Ein ohne Beachtung des § 245 Abs 1a ergangener Privatbeteiligtenzuspruch im Urteil verletzt daher § 366 Abs 2 zweiter Satz (erster Halbsatz) StPO.OGH 14 Os 17/26w, 17.03.2026
- Dabei handelt es sich um ein zwingendes, dem Grundsatz des beiderseitigen Gehörs Rechnung tragendes Gebot (WK-StPO § 365 Rz 28), sodass der ohne Anhörung erfolgte Zuspruch unzulässig war.OGH 11 Os 81/08h, 24.06.2008
- Dem Gebot der Vernehmung des Angeklagten wird dadurch Genüge getan, dass der Verteidiger zum geltend gemachten privatrechtlichen Anspruch (auch erst im Schlussvortrag) Stellung nimmt und der Angeklagte dieser Prozesshandlung nicht widerspricht.OGH 13 Os 169/99, 07.06.2000
- Einer derartigen vom Gesetz geforderten Prozesserklärung ist jedoch nur entweder eine vom Gericht - allenfalls über Anregung des Privatbeteiligten(vertreters) veranlasste - an den Beschuldigten (Angeklagten) beziehungsweise an dessen Verteidiger gerichtete ausdrückliche Aufforderung zu einer diesbezüglichen Stellungnahme oder die zumindest explizit eingeräumte Möglichkeit zur Abgabe einer solchen Äußerung gleichzuhalten.OGH 15 Os 86/99, 12.08.1999
- Die Tatsache, dass dem Verteidiger und/oder dem Angeklagten gemäß § 255 Abs 3 StPO das Recht auf einen Schlussvortrag eingeräumt wurde, vermag für sich allein die nach § 365 Abs 2 StPO zwingende Vernehmung zu den privatrechtlichen Ansprüchen - ohne einer (von der Judikatur als ausreichend erachteten) ausdrücklichen Aufforderung zu einer solchen Stellungnahme - nicht zu ersetzen. (T3a)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen BeisatznummerOGH 11 Os 96/98, 15.12.1998
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Formelle Voraussetzung für den Zuspruch.OGH 11 Os 126/84, 20.12.1984
- Die Vorschrift des § 365 Abs 2 StPO ist zwingend.OGH 13 Os 86/72, 04.12.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101197 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 62.
- OGH 8 Ob 88/25m, 27.11.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 245
- StPO § 365 · Verfahren über privatrechtliche Ansprüche
- StPO § 366
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