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Darf ich mit der Klage bis zum Strafurteil warten?

günstig für Beklagter betrifft Geschädigte, Kläger, Beklagte
Sie dürfen mit Ihrer Schadenersatzklage nicht warten, bis das Strafverfahren zu Ende ist. Die Frist läuft unabhängig vom Strafverfahren weiter.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Der Geschädigte darf nicht erst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, bis er die Schadenersatzklage erhebt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Interesse an Feststellung künftiger Haftung

Bleibt die Möglichkeit offen, dass ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten für einen erst künftig eintretenden Schaden ursächlich sein könnte, haben Sie ein Interesse an der Feststellung der Haftung. Diese Möglichkeit genügt für eine Feststellungsklage.

günstig für Kläger Untätigkeit im Prozess und Verjährung

Es kommt nicht nur darauf an, wie lange nichts geschehen ist. Ebenso wichtig ist, ob Sie triftige Gründe dafür nennen können, dass Sie den Prozess nicht weiter betrieben haben.

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