Kann ich den Streit über meine Konkurrenzklausel zum Höchstgericht bringen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Wie eine Konkurrenzklausel im Einzelfall zu verstehen ist, ist keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Der Oberste Gerichtshof befasst sich damit daher in der Regel nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Die Auslegung einer Konkurrenzklausel ist keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Konkurrenzschutzklausel in einem Mietvertrag, wonach die Vermieterin mit der Mieterin ein Einvernehmen herstellen wird, wenn Betriebsflächen im Einzelausmaß von mehr als 500 m² für Herrenbekleidung und/oder Damenbekleidung und/oder Kinderbekleidung zur Vergabe gelangen sollten.OGH 1 Ob 120/25s, 30.09.2025
- Auslegung eines Generalvergleiches.OGH 9 ObA 241/99b, 15.12.1999
- Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde. Dies gilt auch für die Auslegung einer Konkurrenzklausel.OGH 8 ObA 280/99f, 21.10.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101811 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 1 Ob 120/25s, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 109/23g, 26.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 134/19z, 17.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 12/19a, 29.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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